Kündig., keine Papiere und kein Geld

Hallo Arbeitsrechtskenner,

neulich in vertrauter Kollegenrunde wurde folgende Frage diskutiert:

Kündigung zum 12.12.06 - bis heute kein Gehalt für November und
Dezember 06,
an Unterlagen fehlen -

Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit,
( war einmal da, leider fehlerhaft ausgefüllt, musste nochmals eingereicht werden, bis 09.01.07 nicht zurück)

Gehaltsabrechnung für Nov. und Dez. 2006
Zeugnis
Steuerkarte.

Keiner in der Runde wusste genau, wie man jetzt vorzugehen hätte,
welche Bestimmungen einzuhalten und ob evtl. Fristen zu wahren sind.
Kommt noch hinzu, AA berechnet kein ALG I, da die Unterlagen fehlen.

Also, wie müssten wir unsere hypothetische Frage beantworten?

Danke für weitere diskussionsreife Anregungen.

Gruss Lore

Hallo

Keiner in der Runde wusste genau, wie man jetzt vorzugehen
hätte,

Gehe nicht über Los. Gehe direkt zum Arbeitsgericht und reiche Klage ein.

Gruß,
LeoLo

Hallo
danke für Deine Antwort.

Einer der Kollegen übernimmt die Rolle des Chefs und der will so reagieren:

die Bescheinigung für das Arbeitsamt stellen wir Ihnen zusammen mit der Lohnsteuerendabrechnung, die zwischen dem 15. und 20.01.07 erstellt wird zu, da uns vorher die relevanten Daten nicht zur Verfügung stehen.

Frage: Wie wäre darauf zu reagieren?
Jetzt also bis mind. zum Ende des Monats abwarten?

Danke für weitere Hinweise zur Fortsetzung der Diskussion.

Gruss Lore

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Bescheinigung für das Arbeitsamt stellen wir Ihnen
zusammen mit der Lohnsteuerendabrechnung, die zwischen dem 15.
und 20.01.07 erstellt wird zu, da uns vorher die relevanten
Daten nicht zur Verfügung stehen.

Man siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsbescheinigung und dort besonders den letzten Absatz. Wobei die Formulierung „sich weigert“ so in dem Bußgeld-§ nicht steht, sondern nur, was ihn erwartet, wenn er [Zitatanfang]„eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt“[Zitatende]

Frage: Wie wäre darauf zu reagieren?
Jetzt also bis mind. zum Ende des Monats abwarten?

Warum noch warten? Der AG hat doch den AN nicht von einen auf den anderen Tag entlassen. Sowas geschieht ja im allgemeinen mit einer (Kündigungs-)frist. Andere AG schaffens doch auch, diese Bescheinigung rechtzeitig auszufüllen. Und rechtzeitig heißt „bei Beendigung“ und nicht irgendwann mal.

MfG