Kündige deine Krankenkasse - sofort!

HI!

Der neueste Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass der Wechsel der Krankenkasse für Pflichtversicherte, der bisher jedes Jahr zum 30. September erklärt werden konnte und zum Jahresende wirksam wurde, in
diesem Jahr abgeschafft und im nächsten Jahr durch eine neue Regelung ersetzt wird.

Am 9. Mai hat die Regierung diesem Entwurf zugestimmt, und wenn er im Juli auch im Bundestag eine Mehrheit findet, wird das Recht zum Wechsel rückwirkend ab 9. Mai für ungültig erklärt.

Wer vorher gekündigt hat, kann seine Kasse noch zum Jahresende wechseln; wer erst danach kündigt, muss möglicherweise bis nächstes Jahr warten.

Zu neuen Bedingungen soll der Wechsel dann zwar schon zu Ende Februar wieder möglich sein, allerdings bindet man sich an die gewählte Kasse dann für 18 Monate statt wie bisher für 12 Monate.

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Pflichtversicherten, ihrer Krankenkasse vorsorglich zu kündigen. Auch noch nach dem 9. Mai 2001!

Zwar kann es sein, dass Kündigungen nach dem 9. Mai durch das genannte Gesetz rückwirkend für ungültig erklärt werden, aber es gibt etliche Gründe, trotzdem zu kündigen:

Es könnte sein, dass das Gesetz vom Bundestag nicht angenommen oder noch modifiziert wird und die Kündigung dann doch wirksam ist.

Selbst wenn das Gesetz so durchkommt, könnte man versuchen, die rückwirkende Außerkraftsetzung der Kündigungen anzufechten, z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht.

Und nicht zuletzt dokumentieren auch rechtlich gesehen unwirksame Kündigungen den Unwillen der Versicherten über die undurchsichtigen und verbraucherfernen Manöver des Gesundheitsministeriums.

Warum „vorsorglich“ kündigen?

Pflichtversicherte haben die Möglichkeit, bis kurz vor Jahresende in Ruhe Leistungen und Preise zu vergleichen und dann einer neuen Krankenkasse beizutreten - oder in der alten zu bleiben. Denn wenn Sie sich nicht für eine neue Kasse entscheiden, bleiben Sie automatisch in der bisherigen.

Pflichtversicherte gehen mit einer solchen Kündigung keinerlei Risiko ein.

(Nur freiwillig Versicherte müssen aufpassen, dass sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.)

Auch ältere und chronisch kranke Menschen können bedenkenlos eine andere Krankenkasse wählen - es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung.

Für die Kündigung reicht ein Brief mit dem Satz „Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse“ (Datum, Adresse und Versicherten-Nummer nicht vergessen).

Unter

http://www.vzhh.de/VZTexte/TexteGesundheit/KKKuendig… findest Du einen Musterbrief.

Weitere Informationen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. unter http://www.agv.de.

Ob Du dann zum Jahresende tatsächlich in eine andere Krankenkasse wechselst oder die Kündigung einfach „verfallen laesst“, also in der bisherigen Kasse bleibst, kannst Du dann ganz in Ruhe entscheiden.

Niemand weiß, was sich die Politiker bis dahin noch alles einfallen lassen…

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Der Verbraucherverein meint dazu:

Warum das neue Gesetz?

1996, noch unter dem CSU-Gesundheitsminister Seehofer, wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die freie Wahl der Krankenkasse für alle eingeführt. Die Krankenkassen sollten durch den nun einsetzenden Wettbewerb zu mehr Wirtschaftlichkeit und Qualitätsbewusstsein angeregt werden. Vor 1996 galt (grob gesagt), dass Arbeiter in den sogenannten Primärkassen (AOK, IKK, BKK…) und Angestellte in den Ersatzkassen versichert sein mussten - eine überkommene und längst sinnlos gewordene Zweiteilung.

Insofern war die freie Kassenwahl ein Meilenstein der Weiterentwicklung. Allerdings fehlte ein wichtiges Merkmal, das sonst den Wettbewerb zwischen Unternehmen kennzeichnet: der Unterschied in den Leistungen. Die Krankenkassen sollten sich hier gerade nicht besonders unterscheiden, denn der Schutz bei Krankheit soll für alle Bürger annähernd gleich gut sein - ein Erfordernis einer demokratischen Gesellschaft, auf das wir in Deutschland stolz sein können und für das wir international anerkannt werden.

Weil der Wettbewerb um Leistungen fast ganz fehlte, wurde die Krankenkasse in den allermeisten Fällen nur nach dem Preis, also dem Beitragssatz gewählt. Das aber führte dazu, dass die Flexiblen, Jungen, Gesunden und Gutverdienenden in die billigsten Kassen wechselten, während die Alten, Kranken und Armen in den großen und ohnehin schon teuren Kassen blieben. So wurden die billigen Kassen tendenziell immer billiger, die teuren immer teurer.

Der Mangel hat System

Hätte man das nicht vorher wissen können? Wir meinen: ja! Seit Jahren wird beklagt, dass der sogenannte Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen unzureichend ist: Er gleicht zwar aus, dass ältere Menschen kränker sind als jüngere und dass Familien teurer sind als Einzelpersonen, aber er berücksichtigt nicht, wie krank jemand wirklich ist. Daran ist z.B. in Hamburg bereits eine Kasse gescheitert: die HZK, eine Krankenkasse für Leute vom Bau, die schon in jungen Jahren einem großen Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Andere Beispiele für benachteiligte Krankenkassen sind etwa die Betriebskrankenkasse der Stadt Hamburg, die den höchsten Beitragssatz aller Krankenkassen in Deutschland hat, oder die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die bis vor wenigen Jahren vor allem Arbeiter sowie alle Problemgruppen versichern mussten. Eine Krankenkasse, die nur teure (weil kranke) Wenig- oder Garnicht-Verdiener versichert, kann im gegenwärtigen System nur Schwierigkeiten bekommen.

Das Anliegen des Gesundheitsministeriums, das mit dem genannten Gesetzentwurf verfolgt wird - die Abwanderung der Jungen und Gesunden in die billigsten Kassen zu stoppen -, ist also durchaus richtig und voll zu unterstützen. Allerdings darf der Weg dahin nicht in Nacht-und-Nebel-Aktionen über die Köpfe der Versicherten hinweg gehen. Verbraucher, Versicherte und Patienten müssen endlich in grundsätzliche Überlegungen zu längerfristigen gesundheitspolitischen Reformen einbezogen werden!

Der Trend zur privaten Versicherung wird gestärkt

Noch etwas anderes aber treibt die Verbraucherschützer um: „Das Schlimmste an der geplanten Reform ist gar nicht, dass Pflichtversicherten der Wechsel zwischen den Krankenkassen erschwert wird“, so Christoph Kranich von der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg. „Für die gesetzliche Krankenversicherung dürfte sehr viel nachteiliger sein, dass freiwillig Versicherte künftig hinsichtlich des Kassenwechsels genauso behandelt werden wie Pflichtversicherte. Das wird dazu führen, dass viele freiwillig Versicherte - also Menschen, die mehr verdienen als Pflichtversicherte und im Schnitt gesünder sind - sich lieber privat versichern. So gehen der Gesetzlichen Krankenversicherung die wichtigsten Beitragszahler verloren und die unsolidarische Zweiteilung unseres Versicherungssystems wird weiter verschärft.“

Die Kritik geht aber noch weiter: "Aus der Sicht von Verbrauchern und Patienten ist die ewige Flickschusterei an den Details des Gesundheitswesens eine Zumutung. Da blickt doch niemand mehr durch!

Statt unser international anerkanntes System der solidarischen Absicherung des Krankheitsrisikos in kleinen Schritten immer weiter auszuhöhlen, sollte es weiterentwickelt und ausgebaut werden:

Alle Einkommensarten sollten bei der Bemessung der Krankenkassen-Beiträge herangezogen werden, also neben dem Lohn abhängig Beschäftigter auch alle Einkünfte aus Mieten, Dividenden, Zinsen…
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Pflichtversicherungsgrenze sollten zur Diskussion gestellt werden, damit gerade die Gutverdienenden ihren Beitrag zur solidarischen Absicherung gegen Krankheit leisten können.
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sollte sich nicht nur auf die Höhe des Beitragssatzes beziehen, sondern auch auf die Leistungen der Krankenkassen - allerdings ohne den Leistungskatalog der GKV auf bloße Basisleistungen zu reduzieren. Diese Vorschläge sind weder neu noch spektakulär. Bisher fehlte den Gesundheits­politikern jedoch der Mut, sich mit den mächtigen Interessenvertretern der Anbieter und Kostenträger anzulegen. Es wäre zu hoffen, dass sich dies in der nächsten Legislaturperiode ändert."

Weitergehende Informationen erhalten Sie von der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Gruss
jan

Hallo,
Respekt, Du hast Dir sehr viel Arbeit gemacht - aber e geht
auch kürzer.
Wer bis zum 9.5. gekündigt hat, kann noch zum 31.12.2001
aus der Kasse (pflichtversichert), wer nicht, kann dies erst zum
28.02.2001 tun, also keine Panik, man verliert „nur“ zwei
Monate.
Aber warum zum Teufel sollen zig Millionen Pflichtversicherte
vorsorglich ihre Mitgliedschaft kündigen ???, das nützt doch nur
zweien, der Pst und der Telekom.

Gruss

Günter Czauderna

Hi

man sollte das besser den in meinem Text angegeben Verbraucherverband fragen, der ja dringend dazu raet…aus bei mir nachzulesenen angegebenen Gruenden >

Gruss
jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,. bravo, dein Artikel stimmt von vorn bis hinten,
es kann tatsächlich auch über den 9.5 hinaus ohne große Angabe von Gründen gekündigt ( natürlich auch vorsorglich) werden, hier ist bei der gegenwärtigen Gesetzeslage die Kündigungsfrist bz.w. Annahme von Künigungen seitens der GKV n faux pas passiert, was die Küdigungen bei den GKV en betrifft.Daher sollte sich keiner von den GKV en abwimmeln lassen und vor allen Dingen von denen keine Märchen anhören.
Mit solchen kritischen Beiträge bist du aber hier bei einigen nicht gern gesehen
Tschüß

Hi, hier bist du schon dem ersten Antipoden begegnet. wart mal ab, ich glaube du solltest öfter mal solche kritischen Angelegehnheiten hier veröffentliochen.
Tschüß

Hallo,

Hi, wie ist das bei Euern Laden,
wenn in den letzten 10 Jahren einmal in einem Jahr klein Zahnarztbesuch stattgefunden hat, welches Ausnahmen laßt ihr dann zu als Erklärung des Mitgl.? Oder seid ih stur und sagt ein Jahr nichts, dann 5 % weniger ?
Tschüß

Hallo, wenn Du noch einmal Laden zu uns sagst, antworte ich Dir
nicht mehr !!!
Zu Deiner Frage:
Wir haben es bisher so gehalten, dass wir keine Kürzung vorgenommen habeb, wenn nur ein Jahr gefehlt hat, aber nachdem
wir von der Zahnärzteschaft und dem BVA einen solchen Anschiss
erhalten haben, können wir nur sagen - wir würden gerne,
dürfen aber nicht.
Tja, das alte Thema - der gesunde Menschenverstand bleibt
hinter den „Sachzwängen“ zurück - traurig, aber wahr.

Gruss

Günter Czauderna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
tschuldigung für das Wort Laden, aber du scheinst den positiven Sinn des Wortes nicht zu wissen, wer in einem „Laden“ arbeitet, hat z.B. gem § 56 HGB besondere Befugnisse, er steht über den einfachen Angestellten für Teilaufgaben z.B., und ethymologisch betrachtet, ist eine Krankenkasse im weiteren Sinne auch ein " Laden " , weil hier Dienstleistungen im Sinne vom Verkaufen von Versicherungsleistungen angeboten werden.( natürlich philosophisch betrachtet)
Lasse mich gern belehren, in welchem Sinne es das Wort Laden noch gibt, ich möchte gern nur positives dirbezüglich äußern.
.Tschüßße