hallo
es gibt ja das neue versicherungsgesetz. darin steht ja das man nach 3 jahren seine versicherung unabhängig der laufzeit kündigen kann.
würde das auch in diesem fall gelten ?
abgeschlossen wurde eine privatrechtschutzversicherung am 1.2.2006 auf 6 jahre. die 6 jahre laufzeit kamen mit einem beitragsrabatt auf die gesamte laufzeit von 10% zustande.
kann man diese versicherung trotzallem zum 1.2.2010 kündigen ? also nach 3 jahren laufzeit ?
mfg
Hallo,
ja kann man. In der Kündigung einfach auf §11 Abs 4 VVG beziehen. Da steht der entsprechende Passus.
Aber auf die Kündigungsfristen achten.
Regelfall ist hier 3 Monate vor Ablauf muss die KÜndigung beim Versicherer vorliegen. Die meisten kennen da keinen Spaß, auch nicht, wenn es nur ein paar Tage sind.
… waren das nicht früher immer 5 Jahresverträge? Wäre da nicht sowieso schon mal ein Jahr früher eine KÜndigung möglich gewesen…
Hallo,
ja kann man. In der Kündigung einfach auf §11 Abs 4 VVG
beziehen. Da steht der entsprechende Passus.
hallo
ich meinte der vertrag kam am 1.2.07 zu stande, nicht 2006, da wären es schon 4 jahre.
also abgeschlossen 1.2.2007, am 1.2.2010 läuft somit das 3 jahr aus
mfg