Mieter hatte bei Wohnungsbesichtigung eine helle Wohnung mit schönen Ausblick vorgefunden und 3 Jahres Mietvertrag unterschrieben. 3 Monate später bei Einzug begann direkt vor der Terrasse und Schlafzimmer der Bau von einem Apartmenthauses mit 6 Wohnungen und Tiefgaragenzufahrt.
Diese Baustelle wurde bei Unterzeichnung des Mietvertrages vom Vermieter verschwiegen. Es gibt jetzt keine freie Aussicht mehr, und deutlich wengiger Licht in der Wohnung bzw die Terrasse ist momentan unbenutzbar.
Ist so ein Verschweigen der Baustelle Grund genug um vorzeitig zu kündigen? Vermieter wusste bereits 2 Monate vor Vertragsunterzeichnung über das Bauvorhaben bescheid!
Hallo,
befristete Mietverträge sind seit dem 01.09.2001 nicht mehr zulässig, wenn nicht der Grund der Befristung im Mietvertrag angegeben ist.
Es kann aber zwischen Mieter und VM in einem unbefristeten Vertrag auch vereinbart werden, das keine der Parteien vor Ablauf von drei Jahren kündigen kann. Also bitte im Mietvertrag nachlesen, was wirklich vereinbart ist.
Nein, der Vm musste den Mieter nicht verständigen. Allerdings führt die Nichtbenutzungsmöglichkeit der Terrasse zur Mietminderung von mindestens 5 %. Unter nicht nutzbarer Terrasse verstehe ich aber, dass diese nicht begangen werden kann, niemand dort sitzen kann. Wenn nur die Sonne fehlt, kann man nicht von „unbenutzbar“ sprechen.
Gruss Günter
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