Kündigen eines Ergänzungsvertrags/Mietvertrags?

Angenommen Mieter A und Mieter B haben einen Mietvertrag mit der Hausverwaltung H abgeschlossen (Beide sind gleichwertige Vertragspartner in einem gemeinsamen Mietvertrag).
Nach einigen Jahren beschließt B die Wohnung zu verlassen. Als Nachmieter kommt C in Frage. A und H stimmen zu. Anstatt jedoch einen neuen Vertrag zu machen, wird ein Ergänzungsvertrag geschlossen, der C alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags einräumt (Unterzeichner: A,H,C). C entschließt sich nach einigen Monaten wieder auszuziehen und kündigt den Ergänzungsvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats. Im Ergänzungsvertrag wurden keine Kündigungsfristen festgehalten.

Fragen: Ist C an die drei Monate des Mietvertrags gebunden? Bzw. kann er jetzt noch eine vorzeitig wirksame Kündigung erreichen? (Wie lange sind die Kündigungsfristen bei Ergänzungsverträgen?) Geht das Mietverhältnis nach Kündigung wieder auf die Parteien A, B und H zurück?

Hallo Karlheinz,

da du schreibst „der C alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags einräumt“ kann man wohl davon ausgehen, dass dem auch so ist und C nicht irgendwelche Sonderkündigungsfristen zustehen oder gar die alten Vertragsparteien einfach wieder so allein verantwortlich sind.

Gruß!

Horst

Danke für die schnelle Antwort :smile:

Dachte ich auch.
Ist es aber nicht so, dass C durch die Kündigung des Ergänzungsvertrags, auch das Mietverhältnis aus dem „Ursprungsmietvertrag“ aufhebt? Das würde bedeuten, dass die Kündigungsfristen und damit das Sonderkündigungsrecht eines Mietvertrags nicht zum Tragen kommen.

Wenn keine besonderen Absprachen getroffen wurden - und ich denke, darauf willst du hinaus - dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Also drei Monate.

Gruß!

Horst

Hallo Karlheinz,

Erst mal wäre wohl zu klären, ob B dem Ergänzungsvertrag zugestimmt hat.
Wenn nicht, so wäre zu prüfen, ob A berechtigt war auch im Namen von B einen solchen Ergänzungsvertrag zu schließen. Das würde im Mietvertrag stehen.

Gruß

Joschi