Kündigen eines Mietparnerts

Hallo,

angenommen es sind drei personen(mieter) in einem mietvertrag vertreten.

Wenn es nun die wohnsituation so unangehnehm macht, dass man einen Mieter einfach nur loswerden möchte ergeben sich da für mich schwiedergkeiten wie man das handhaben könnte.

Mieter A und B wollen gemeinsam Mieter C loswerden.

Welche möglichkeiten gibt es da?

Können nicht einfach Mieter A und B durch aufsetzen von neuen Hausordnungen die den Mieter C nicht gefallen bis er freiwillig austritt?

was habt ihr für ideen?
gruß jens

Hallo,

wie sieht denn Euer Mietvertrag aus? Wenn A,B und C gemeinsam unterschrieben haben, koennen auch nur A,B und C gemeinsam kuendigen. Dann koennen A und B mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschliessen. Hausordnung: ist mir neu, dass diese von Mietern aufgesetzt wird.
Gruss
Sibylle

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Hallo vielen dank erstmal.
Mit Hausordnung verstehe ich halt die Regeln die in den bereich der Wohnung fallen.
Gibt es also nicht die möglichkeit, dass Mieter C z.b. freiwillig austritt und der vertrag erhalten bleibt zwsischen a und b und vermieter?

Weil wie ich es sonst verstehe, müsste der Mieter mit mir dann halt nen neuen vertrag machen?
Richtig?

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ps. ja A B und C sind alle im Mietervertrag eingetragen.

Hallo vielen dank erstmal.
Mit Hausordnung verstehe ich halt die Regeln die in den
bereich der Wohnung fallen.
Gibt es also nicht die möglichkeit, dass Mieter C z.b.
freiwillig austritt und der vertrag erhalten bleibt zwsischen
a und b und vermieter?

Weil wie ich es sonst verstehe, müsste der Mieter mit mir dann
halt nen neuen vertrag machen?
Richtig?

Bist Du nun Mieter oder Vermieter?. So wie ich es verstanden habe, sind Person A,B und C Mieter von Person D. Nochmal: Wenn 3 Leute einen Vertrag unterschrieben haben, kann dieser Vertrag auch nur von diesen 3 Leuten gekuendigt werden. Was Ihr fuer Hausordnungen untereinander ausmacht, interessiert den Vermieter nicht.
mfG

Hi Doktor,

Mit Hausordnung verstehe ich halt die Regeln die in den
bereich der Wohnung fallen.
Gibt es also nicht die möglichkeit, dass Mieter C z.b.
freiwillig austritt und der vertrag erhalten bleibt zwsischen
a und b und vermieter?

nö. „Freiwillig“ scheint ja auch hier nicht gegeben zu sein.

Weil wie ich es sonst verstehe, müsste der Mieter mit mir dann
halt nen neuen vertrag machen?
Richtig?

Welcher Mieter? Entweder wird der Vertrag zwischen Vermieter und allen Mietern aufgelöst und mit A und B ein neuer aufgesetzt oder es gibt keinen Grund, irgendjemanden rauszuschmeißen.
Per Hausordnung kann man das nicht und erst recht nicht unter verschiedenen Mietern in einem Vertrag.

Wie soll das bei einem Paar aussehen? Schmeißt der Macho per Hausordnung die Tussi raus oder schmeißt die Emmanze per Hausordnung den Typen raus?

Geht so nicht!

Gruß!

Horst

Hat C sich irgendetwas zuschulden kommen lassen?
Bzw. was tut C dazu, dass die Wohnsituation so unangenehm ist?

Hallo Jens,

das Problem liegt in den meisten Fällen darin, dass zwar A, B und C mit dem VM einen Vertrag schließen, es aber unterlassen untereinander das Miteinander zu regeln.

Und hier soll ja erreicht werden, das C die gemeinsame Wohnung verlässt. Benimmt sich C aber nicht gegenüber dem VM in irgendeiner Weise so, dass das Mietverhältnis gelöst werden soll habe A und B da keine Chance.

Es kommt sogar noch schlimmer: Sollte C dann doch „genötigt“ werden auszuziehen, muss C entweder dem VM gegenüber in der Pflicht bleiben mit allen evtl. unangenehmen Forderungen die der VM stellen könnte, oder C könnte A und B dazu aufordern den gesamten Vertrag zu kündigen. Mit der natürlichen Folge, das der VM nicht zwingend einen Anschlußvertrag nur mit A und B abschließen muss und so auch A und B gezwungen sind auszuziehen.

Man sollte sich also wenn man zu dritt eine Wohnung gleichberechtigt mietet auch eine (du nennst es Hausordnung) Vereinbarung untereinander treffen, wie man miteinaner umgeht, wer wann wie kündigen kann oder auch gekündigt werden kann etc.

Gruß
Nita

Man muss hier in der Tat zwischen Innenverhältnis (die einzelnen Personen der Partei Mieter) und Außenverhältnis (Partei Mieter zu Partei Vermieter) unterscheiden.
Das Außenverhältnis zum Vermieter, d.h. hinsichtlich Mietverhältnis/Mietvertrag kommt aber erst im nächsten Schritt.

Nita, da du das Thema jetzt schon anschneidest, scheint mir aber auch eine kleine Korrektur erforderlich:

Nita: Benimmt sich C aber nicht gegenüber dem VM in irgendeiner Weise so, dass das Mietverhältnis gelöst werden soll habe A und B da keine Chance.

Das trifft nicht zu - siehe die bekannten Mietrechtskommentatoren (Sternel, Palandt):
Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung bilden mehrere Personen, die gemeinsam eine Wohnung anmieten eine BGB-Gesellschaft ab § 705 ff (z.B. nichehel. Lebensgemeinschaft) bzw. eine BGB-Gemeinschaft nach Bruchteilen ab § 741 (z.B. Wohngemeinschaft).
Der gemeinsame Zweck der Gesellschaft/Gemeinschaft liegt hier in der Anmietung einer Wohnung.
Nach BGB kann jeder Gesellschafter jederzeit die Gesellschaft kündigen > BGB § 723,
bei der Gemeinschaft kann jeder jederzeit die Auflösung der Gemeinschafterlangen > § 749.
Als innergesellschaftlich/innergemeinschaftlich vereinbarte Kündigungsfrist wird hier i.d.R. die Frist angenommen, mit der auch der gemeinschaftlich eingegangene Mietvertrag kündbar ist.

Auf die Kündigung der Gesellschaft/Gemeinschaft gegenüber einem Gesellschafter/Gemeinschafter zielte auch meine Frage ab.
Also nochmal:
Hat C sich irgendetwas zuschulden kommen lassen?
Bzw. was tut C dazu, dass die Wohnsituation so unangenehm ist?