Hallo,kann eine Kündigung vom AN nur zum Monatsende erfolgen oder auch
zum Beispiel zum 15. oder 10. usw. natürlich unter Berücksichtigung
der Kündigungsfrist.
Gruß Bernd und Danke an alle die mir immer so fleisig Antworten!
Wenn nichts anderes Vertraglich geregelt ist, gilt BGB §622.
Darin steht 4 Wochen auf den 15. oder das Monatsende.
Eigentlich wärs wohl auch in denFAQ gestanden…
Gruss Ivo
Danke Bernd
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dort kann auch vertraglich eine Küfri von 4 Wochen vereinbart werden.
Dann kann kalendertäglich mit 4-Wo-Frist gekündigt werden.
Marion
Nur in Kleinunternehmen
Hi!
dort kann auch vertraglich eine Küfri von 4 Wochen vereinbart
werden.Dann kann kalendertäglich mit 4-Wo-Frist gekündigt werden.
Immer vorausgesetzt, dass kein Tarif greift, geht das aber nur bei einer Mitarbeiteranzahl von max. 20.
Schau mal ins BGB §622, Abs 5, 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
LG
Guido