Kündigen trotz Kündigungsaschluss

Guten Tag,
ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet der einen genseitigen Kündigungsauschluss von 4 Jahren beeinhaltet.
Wenn ich nun selber einen geeigneten Nachmieter stellen würde, könnte man den Mietvertrag dennoch vor Ablauf der Zeit kündigen?

Hallo, nein, grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Vermieter spielt mit. Es gibt aber Kündigungsgründe, mit denen Sie vorzeitig aus dem Vertrag kommen könnten. Mal Google´n.

MfG

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Guten Tag,

kommt ganz und gar auf deinen Vermieter an. Aber im Normalfall ist dieses auszuschließen.
Jedenfalls bei einer ordentlichen Kündigung.
Bei einer Außerordentlichen Kündigung sieht da der Sachstand ganz anders aus.

Grüße,

Karlo

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Sie kommen aus dem Mietvertrag nur dann vorzeitg heraus, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, da Sie Ihr gesetzliches Kündigungsrecht im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Vermieter vertaglich gegenseitig für die gesetzlich zulässige maximale Dauer von 4 Jahren verzichtet haben.

Hi
nein denke ichnicht da ich als Vermieter ja nicht auf den Vorschlag des Mieters eingehen muß. Die Wahl ein Objekt zu vermieten ist nicht nur Objekt sondern auch Personen bezogen. Schließlich geht es um die sichere Zahlung der Miete. Ich denke das musst du durchstehen es sei den… ja dass dein Vermieter das alles akzeptiert, denn wenn zwei am gleichen Strickende ziehen… ja was will man da gegen machen…
gruß Peter

wenn der vermieter den nachmieter akzeptiert, geht es.

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