Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie lauten die Fristen?
BEEG § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
„Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
Hallo apelmus,
der Arbeitnehmer kann während der Elternzeit sein Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.
Stehen keine 3 Monate mehr zur Verfügung, so ist mit dem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
maasterp
Hi Apfelmus,
würde vermuten ganz normal wie sonst auch…nur wirst Du bei dem neuen Arbeitgeber ja nicht mit Elternzeit beginnen, oder? Da stellt sich mir die Frage ob Dein alter Arbeitgeber evtl., und das ja nicht ganz unberechtigt,klagen könnte. (ist spekulativ und eher unwahrscheinlich).
Gruß
Cyborg
Hi Apfelmus,
„korrektur“ Fristen siehe oben „korrektur“
nur wirst Du bei dem neuen Arbeitgeber ja nicht mit Elternzeit beginnen, oder? Da stellt sich mir die Frage ob Dein alter Arbeitgeber evtl., und das ja nicht ganz unberechtigt,klagen könnte.
Gruß
Cyborg
Hallo,
da hilft nur der jeweileige Tarifvertrag weiter.
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
Hallo Apfelmus,
hier sinngemäß aus dem Bundeselterngeld- und Erziehungsgesetz:
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, nach dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wurde, jedoch maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, nicht kündigen darf. Lediglich in besonderen Fällen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hier ausnahmsweise eine Kündigung zulassen…
Hier kommts für Dich:
Andererseits kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit innerhalb der üblichen (also gesetzlichen Kündigungsfristen, bzw. die, die in Deinem Arbeitsvertrag stehen)Fristen kündigen. Soll zum Ende der Elternzeit gekündigt werden, muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
Viel Erfolg!
Claudia
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
leider im urlaub
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
sorry
eine genaue auskunft kann ich nicht geben…
besser denn keine als ungenau…
alle gute
viel glück
ischdem
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
Laut elternzeit.de besteht folgende Regel:
Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.
Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll.
Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen.
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
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lauten die Fristen?
Hallo,
vielen dank für deine Antwort.
Wo steht das genau? Ich finde immer nur Paragraph 19 mit der Kündigung am Ende der Elternteil.
Liebe Grüße.
Hallo apfelmus,
nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer nur zum Ende der Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Arbeitsrechtlich hat sich ja nichts geändert. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag/verhältnis
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
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Hallo, ja. Sie entsprechen den Fristen im Arbeitsvertrag. Viele Grüße Michaela
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
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lauten die Fristen?
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
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lauten die Fristen?
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo,
ja, das ist möglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Je nach dem, was im Vertag steht 1 - 3 Monate.
Grüße
Caddy
Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.
Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll.
Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen.
LG Joachim
Kann der Arbeitnehmer seinen Job waehrend der laufenden
elternzeit kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln? Wie
lauten die Fristen?
Halo apfelmus,
entschuldigen Sie wenn ich urlaubsbedingt und aufgrund der zur Zeit hohen Anfragen erst jetzt zum Antworten komme.
Zu Ihrer Frage kommt es auf Ihr jeweiliges Tarifrecht / Tarifvertrag an.
In unserem Personalbereich ist es so, daß während der Elternzeit das Dienstverhältnis mit meiner Frist von 3 Monten zum Elternzeitende gekündigt werden kann.
Normalerweise wird von dieser REgelung nicht abgewichen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Also normalerweise gilt dann auch bei Ihnen:
§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen
Mfg Octo-Juro
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