mal angenommen eine Person zieht in ein Haus (gemietet) in einem kleinen Dorf. Sie wohnt ca 1 Jahr dort. In diesem Jahr hätte sie sich mit allen Dorfbewohnern überworfen und würde permanent Unfrieden stiften.
Beispielsweise, schlecht über den Vermieter reden, die Familie des Vermieters beschimpfen, Unwahrheiten und Behauptungen auch gegenüber Behörden aufstellen.
Hätte der Vermieter eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden?
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn der Hausfrieden so nachhaltig gestört ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Dies kann unter anderem der Fall sein bei Hausfriedensbruch durch den Mieter, bei krassen Beleidigungen oder tätlichen Angriffen. Allerdings reichen einmalige Verfehlungen nicht immer aus:
Wer den Sohn seines Vermieters mit den Worten „Hau ab, du Arsch“ beleidigt, dem kann deshalb nicht fristlos gekündigt werden. Eine solche einmalige verbale Entgleisung sei noch kein Kündigungsgrund, stellte das Amtsgericht Gelsenkirchen fest.
Mal angenommen zu solchen Verfehlungen wäre es bisher nicht gekommen, sondern der Mieter motzt, keift und schimpft sobald jemand versucht normal mit ihm zu reden. Sucht permanent nach Gründen Nachbarn oder andere Dorfbewohner zu traktieren, z.B. Gesundheitsamt würde angerufen, weil Landwirt auf Feld gegenüber Spritzmittel verwendet oder Nachbar würde angemotzt weil er Maulwurfshaufen im Rasen einebnen würde.
Wäre eine fristgerechte Kündigung ebenfalls möglich?
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Wäre eine fristgerechte Kündigung ebenfalls möglich?
Das kommt darauf an. Hierfür müsste man noch mehr Informationen haben.
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?Wurde das Verhalten abgemahnt?
Wäre eine fristgerechte Kündigung ebenfalls möglich?
Das kommt darauf an. Hierfür müsste man noch mehr
Informationen haben.
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit
Einliegerwohnung?Wurde das Verhalten abgemahnt?
Es würde sich z.B. sich um ein seperates Haus mit gemeinsamer Grundstückseinfahrt und ohne Trennung durch Zaun oder ähnliches zum Nachbarn handeln, wobei die Häuser z.B. durch gemeinsame Wasserversorgung miteinander verbunden wären. Sowie die Stromzähler sich im Nachbarhaus befänden. So, das ein Regelmäßiger Kontakt zu den Nachbarn notwendig wäre. Abmahnung wären nur wegen nicht bezahlter Nebenkosten erfolgt, die aber später beglichen worden wären.
Persönliche Gespräche würden abgelehnt, stattdessen würde sofort ein Anwalt konsultiert werden. Wobei es sich oft um Probleme handeln würde, die durch Vermieter längst erkannt und behoben wären.
wenn ich richtig verstanden habe, bewohnt eine Person komplett das Haus ohne weitere Mieter?
In einem solchen Fall könnte der Hausfrieden nicht gestört sein, weil ja nur der Mieter in dem Haus wohnt bzw. evtl. mit Famile.
Von einer Störung des Hausfriedens wird üblicherweise ausgegangen, wenn mindestens zwei Parteien in einem Haus wohnen.
Falls nur eine Partei in dem Haus wohnt, hat dem Vermieter nicht zu interessieren, was der Mieter in seinem Haus mit dem „Rest des Dorfes“ „anstellt“, dess es gibt einen Unterschied zwischen „Hausfrieden“ und „Dorffrieden“–)
mfg
peter
mal angenommen eine Person zieht in ein Haus (gemietet) in
einem kleinen Dorf. Sie wohnt ca 1 Jahr dort. In diesem Jahr
hätte sie sich mit allen Dorfbewohnern überworfen und würde
permanent Unfrieden stiften.
Beispielsweise, schlecht über den Vermieter reden, die Familie
des Vermieters beschimpfen, Unwahrheiten und Behauptungen auch
gegenüber Behörden aufstellen.
Hätte der Vermieter eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu
beenden?
Ich muss Peter beipflichten. So hat der Vermieter keine Chance. Jetzt muss er den Mieter so doll ärgern, dass der ihn beleidigt oder tätlich angreift Dann wäre es wohl unzumutbar für den Vermieter das Grundstück weiterhin mit diesem Mieter zu teilen…
Beleidigungen und Verleumdungen des VM durch den Mieter sind grundsätzlich als „gestörtes Vertragsverhältnis zu bewerten, dessen Fortsetzung dem VM nicht länger zumutbar ist“. Wrr zudem gegenüber Behörden falsche Darstellungen über den VM verbreitet dem kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Es sollte in solchen Fällen stets ein Anwalt tätig werden, der gleichzeitig auch Unterlassung unter Androhung strafrechtlicher Massnahmen einleitet.
Gruss Günter
mal angenommen eine Person zieht in ein Haus (gemietet) in
einem kleinen Dorf. Sie wohnt ca 1 Jahr dort. In diesem Jahr
hätte sie sich mit allen Dorfbewohnern überworfen und würde
permanent Unfrieden stiften.
Beispielsweise, schlecht über den Vermieter reden, die Familie
des Vermieters beschimpfen, Unwahrheiten und Behauptungen auch
gegenüber Behörden aufstellen.
Hätte der Vermieter eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu
beenden?