kündigen

Hallo,
wenn man umzieht und einen 2 jahres Vertrag bei einem Telefonanbieter hat und es keinen anschluss in der neuen wohnung gibt, kann an dann den vertrag vorzeitig kündigen?

Nein. Ein Vertrag ist dazu da von beiden eingehalten zu werden. Man kann den Vertrag aber in der Regel zur neuen Wohnung mitnehmen.

LG

Hallo,

wenn man umzieht und einen 2 jahres Vertrag bei einem
Telefonanbieter hat und es keinen anschluss in der neuen
wohnung gibt, kann an dann den vertrag vorzeitig kündigen?

Hallo,

das sehe ich anders als mein Vorredner. Wenn es wirklich nicht geht, den Anschluss in der neuen Wohnung zu legen (z.B. weil die neue Behausung außerhalb des Netzes des Betreibers ist), dann kann man sehr wohl vorher kündigen. Denn der Telefonanbieter kann ja so auch nicht den Vertrag einhalten. Warum sollte man was bezahlen, wozu der Leistungserbringer gar nicht fähig ist zu liefern.

Grüße
Jessica

Hallo,
wenn man umzieht und einen 2 jahres Vertrag bei einem
Telefonanbieter hat und es keinen anschluss in der neuen
wohnung gibt, kann an dann den vertrag vorzeitig kündigen?

Sicher, das ist die einzigste Möglichkeit da rauszukommen, wenn der Telefonanbieter am neuen Ort nicht leisten kann. Aber wenn er kann, dann läuft der Vertrag auch weiter…

LG

das sehe ich anders als mein Vorredner. Wenn es wirklich nicht
geht, den Anschluss in der neuen Wohnung zu legen (z.B. weil
die neue Behausung außerhalb des Netzes des Betreibers ist),
dann kann man sehr wohl vorher kündigen. Denn der
Telefonanbieter kann ja so auch nicht den Vertrag einhalten.
Warum sollte man was bezahlen, wozu der Leistungserbringer gar
nicht fähig ist zu liefern.

Hallo,

Wenn es wirklich nicht
geht, den Anschluss in der neuen Wohnung zu legen (z.B. weil
die neue Behausung außerhalb des Netzes des Betreibers ist),
dann kann man sehr wohl vorher kündigen. Denn der
Telefonanbieter kann ja so auch nicht den Vertrag einhalten.

Sagt einem der gesunde Menschenverstand, ist aber nicht unbedingt so, siehe: http://tech.de.msn.com/test_kaufberatung/hardware_ar…

Fazit: Hängt von der Kulanz des Providers ab. Leider!

Gruß
Werner

Hallo,

das sehe ich anders als mein Vorredner. Wenn es wirklich nicht
geht, den Anschluss in der neuen Wohnung zu legen (z.B. weil
die neue Behausung außerhalb des Netzes des Betreibers ist),
dann kann man sehr wohl vorher kündigen. Denn der
Telefonanbieter kann ja so auch nicht den Vertrag einhalten.
Warum sollte man was bezahlen, wozu der Leistungserbringer gar
nicht fähig ist zu liefern.

Der Vertrag bezieht sich auf die ursprüngliche Wohnung und dahin liefert der Anbieter auch vertragsgemäß.
Wenn du da die zur Verfügung gestellte Leistung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch nimmst, ist das doch nicht das Problem des Anbieters.
Gruß n.

Hallo,

na dann hatte ich ja richtig Glück, denn bei mir wa es so. Das Netz reichte nicht so weit und dann räumte mir der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht ein. War wohl dann wirklich Kulanz.
Ich finde das bei der heutigen Hire-and-fire Gesellschaft aber auch nicht ganz korrekt. Ich habe schon die 3. Arbeit in den letzten 3 Jahren und wenn ich für die letzten Wohnorte auch noch DSL weiterzahlen müsste… naja, weiß schon, Recht ist Recht…

Grüße
Jessica

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na dann hatte ich ja richtig Glück, denn bei mir wa es so. Das
Netz reichte nicht so weit und dann räumte mir der Anbieter
ein Sonderkündigungsrecht ein. War wohl dann wirklich Kulanz.

Hallo Jessica,
manche Anbieter haben das in ihren AGB stehen. Dann wäre das Vertragsbestandteil und keine Kulanz.
Grüße
Ulf