Kündigg. wg. Eigenbedarf trotz öffentl. gef. Whg.?

Hallo zusammen,

habe hier schon einiges über die Besonderheiten bei Kündigungen wegen Eigenbedarf lesen können.

Jedoch ist bei mir folgender Fall eingetreten.

Wir wohnen in einem 4 Familienhaus. 2 der Wohnungen sind öffentlich gefördert, meine u.a. auch.

Unser Vermieter will nun verkaufen. Der Übergang ist voraussichtlich am 01.11… Der Käufer will uns alle mit den jeweiligen Kündigsfristen rausschmeissen.

Jedoch meine ich mich erinnern zu können, dass er das gar nicht so einfach kann, weil meine Whg. öffentl. gefördert ist und die Bindungsfrist noch bis 2016 geht. Gemäß Wohnungsbindungsgesetz???

Stimmt das???

Danke vorab!!

habe ich keine Ahnung davon, sorry