Kündiging Krankenkasse

Hallo,
weiss jemand, wie man eine korrekte Kündigung an seine Krankenkasse formuliert? Konkret will ich aus der AOK raus und rein in die BKK mobil oil (ich habe schon eure beiträge gelsen, sehr interessant!)
Ich möchte nicht wegen eines blöden Formfehlers - meiner Meinung nach - sinnlos zu viel bezahlen. Bisher habe ich weniger als €40.000 verdient (und war gesetzlich pflichtversichert), ab diesem Jahr wird es mehr sein. Bin ich dann freiwillig gestzlich versichert? Wo ist der Unterschied??
Würde mich sehr freuen , wenn mir jemand helfen kann!
Liebe Grüße von Vroni

Hallo,
zunächst zur Kündigung - Wenn Du noch im Januar kündigst, dann
endet Deine Mitgliedaschaft in der AOK zum 31.03.2002. Ab dem
1.4.2002 kannst Du dann wechseln, auch in eine BKK.
Wichtig ist, dass die AOK verpflichtet ist, Dir innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu übersenden, denn die benötigst
Du in jesem Falle für die Anbmeldung bei Deiner neuen Kasse.
Für die Formulierung kannst Du folgenden Text nehmen.

Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum 31.3.2002 nach den
ab dem 1.1.2002 geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die vorgeschriebene Kündiungsbestätigung erbitte ich innerhalb
der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage.

Zur Frage, ob Du freiwillig oder pflichtversichert bist, setze
ich voraus, dass du in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis
stehst und im Jahre 2001 pflichtversichert warst.
Wenn Du mit Deinen Bezügen im Laufe des Jahres 2002 die gültige
Jahresarbeitsverdienstgrenze von mtl. 3375,00 Euro überschreitest,
endet die Krankenversicherungspflicht mit dem 31.12.2002 dann,
wenn Du auch die Grenze für das Jahr 2003 überschreitest
(Grenze steht noch nicht fest).

Weitere Fragen ?? - gerne !!

Gruss

Günter

Hallo Guenter,
also erst einmal vielen Dank!!
Ich möchte zur BKK mobil oil wechseln und habe das was von „erhöhtem“, bzw. "vermindertem Mitgliedsbeitrag gelesen. Für wen könnte das gelten?
Liebe Grüße!

Hi,

Ich möchte zur BKK mobil oil wechseln und habe das was von
„erhöhtem“, bzw. "vermindertem Mitgliedsbeitrag gelesen. Für
wen könnte das gelten?

Der normale Beitrag gilt für Arbeitnehmer, die nach der 6. Woche, also ab dem 43.Tag Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

Der erhöhte Beitrag z.B. für freiwillig versicherte Selbstständige, die Krankengeld ab dem 1. Tag bekommen und der verminderte Beitrag für Leute, die überhaupt kein Krankengeld bekommen, also z.B. Rentner.

Gruß,
Micha

Hi Micha, vielen Dank!!!

Ja, vielen Dank

Gruss

Günter

Hi Micha,

war es nicht der 21. Tag? Sonst wird ja der Selbständige fast verführt krank zu werden.

Gruß
Marco