Moin,
wenn ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter für den Fall eines (erneuten) krankheitsbedingten Ausfalls mit der Kündigung droht - ist das rechtens oder nähert man sich da schon einer Nötigung?
Viele Grüße
Claus
Moin,
wenn ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter für den Fall eines (erneuten) krankheitsbedingten Ausfalls mit der Kündigung droht - ist das rechtens oder nähert man sich da schon einer Nötigung?
Viele Grüße
Claus
Hallo,
Nötigung § 240 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, keine Nötigung, aber arbeitsrechtlicher Hinweis, dass der AG beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis wg. AU zu beenden. Auch solche Kü sind durchaus, unter bestimmten Voraussetzungen, wirksam.
Schönen Tag noch.
Meine Güte
…schreibst Du einen schwachsinnigen Scheiß!
Hi!
Es ist keine Nötigung.
Es ist natürlich nicht ok, wenn ein AG mit Kündigung droht und kann natürlich auch von AN-Seite mit Hilfe von Betriebsrat oder schwererem Geschütz sanktioniert werden.
Das zu beurteilen erfordert aber Einzelheiten.
Gruß
Guido
Er nun wieder
Ugh.
Nötigung § 240 StGB
§51 alt [Unzurechnungsfähigkeit,verminderte Zurechnungsfähigkeit]
1)Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen Bewustseinstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche …
§ 20 neu [Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen]
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Nein, keine Nötigung, aber arbeitsrechtlicher Hinweis, dass
der AG beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis wg. AU zu beenden.
Auch solche Kü sind durchaus, unter bestimmten
Voraussetzungen, wirksam.
Hierzu vergleiche http://www.soriac.de/m/mb.php
Aga,
CBB
Hallo,
der AG kann natürlich eine krankheitsbedingte Kündigung probieren und auch ankündigen, aber er hat erst mal seine gesetzlichen Pflichten zur Prävention gem. § 84 Abs. 2 SGB IX einzuhalten:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
&Tschüß
Wolfgang