Hallo Herr Naumann,
vorneweg: der Gang zu einem Anwalt und/oder Mieterschutzbund empfiehlt sich, da insbesondere Mängelbeseitigungen als auch Mietmindungerungen ein kompliziertes und langwieriges Thema werden können.
Hier gilt es mehrere Fragen abzudecken. Zunächst: Die in § 535 BGB verankerte Instandhaltungspflicht des Vermieters umfasst grundsätzlich die Beseitigung aller Fehler und Schäden, die den Gebrauch der „Mietsache“ beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Das bedeutet auch, dass wenn der VM keine Maßnahmen ergreifen sollte, Sie ggf. vorzeitig kündigen können bzw. auch sollten.
Was ist nun zu tun, wenn ein Mangel in Ihrer Wohnung oder im Haus auftritt?
Der erste und wichtigste Schritt ist, dem Vermieter den Mangel sofort anzuzeigen. Dies ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern sogar Ihre Pflicht:
„Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutze der Mietsache (…) erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen“ (§ 536 c Abs. 1 BGB).
Da ich davon ausgehe, dass Sie dies bereits getan haben (auch nachweislich schriftlich!)
Gerne können Sie dann im weiteren eine erneute Mängelanzeige machen mit einer Frist, die der VM erfüllen muss.
Sollte in dieser angemessenen First keine Beseitigung erfolgt sein gibt es mehrere Wege weiter vorzugehen:
- Mängel selbst beseitigen und Geld vom VM wieder fordern per Gericht - bei einer Dachreparatur eher abwägig
- Instandsetzungsklage vor Gericht - dauert sehr lange
- Mietminderung - hiervon bitte nur Gebrauch machen mit anwaltlischem Beistand, eine pauschalisierte Mietminderung ohne konkretes Wissen, kann auch gelegentlich nach hinten losgehen ! Hierzu gibt es nur Referenzurteile und keine genormten Listen. In Ihrem Fall 25 % (Wasserschaden an Decke AG Osnabrück NJW-RR1995,971) oder bis zu 50% (Wasserschaden LG Berlin GE 1991,573) - Sie sehen also eine weite Spanne!
Weiterhin empfehlenswert wäre noch die Bau- und Wohnungsaufsicht einzuschalten, die je nach Bezirk sich hier miteinschaltet und von öffentlicher Hand her Druck ausüben kann.
Sie sehen, dass es insgesamt ein sehr weitläufiges Thema ist, mit vielen Stolperfallen, weswegen ich Sie nochmals auf den Gang zum Anwalt, oder Mieterbund hinweisen möchte.
Ich hoffe ich konnte sie (rechtsunverbindlich) etwas aufklären & weiterhelfen!