Hallo,
Wenn man 2 Monate nach Einzug eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommt weil der Allgemeinzustand des Mannes der Vermieterin sich verschlechtert hat und sie deswegen in die Wohnung im EG wollen, ist dass dann rechtens?
Der Mann war ja vor dem Einzug schon erkrankt und somit war es doch abzusehen dass es auf dauer mit dem Treppenlaufen nix ist.
Kann man Schadensersatz vordern (bekommt man den neuen Umzug mit Maklergebür vom Vermieter bezahlt)???
Hallo,
bei allem Respekt, aber wer kann schon als Aussenstehender beurteilen, wie lange „es“ noch gehen wird…und wer schon arge Zweifel vorher hegt, sollte sich überlegen, ob das die beste Wahl gewesen ist.
Diese Argumentionsführung ist für den Mieter nicht die Geschickteste, wenns vor Gericht geht…
Stichwort „Härtefall“
Gruß
Maja
Hallo,
in einem solchen Fall würde ich sagen, geht nichts ohne anwaltlichen Rat (-> Mieterverein/Rechtsschutz). Wenn abzusehen war, dass in Kürze diese Wohnung gebraucht wird, wäre das schon ein Grund für Schadensersatz. Ob das in diesem Fall so ist, kann man aber nur mit Kenntnis aller Details klären.
Evtl. wäre ja ein Wohnungstausch drin?
Gruß, Niels
hallo,
ist bei vertragsabschluss abzusehen das die wohnung bald benötigt wird ist die kündugung wegen eigenbedarfs ungültig!
es kann ein schadensersatz gefordert werden, das nennt sich dan abstandszahlung!