Hallo liebe Experten,
ich hab da eine etwas komplizierte Situation:
-war seit 2009 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Krankenschwester in einem Krankenhaus tätig, das gehört zu einem Klinikverbund mit insgesamt 6 Krankenhäusern.
-nach zwei Jahren habe ich mich aus privaten Gründen in einem anderen Krankenhaus, das zwar zu diesem Klinikverbund gehört, aber dennoch eine eigenständige Diakonie Schwesternschaft ist, beworben.
Habe dort einen neuen Arbeitvertrag unterschreiben müssen mit neuer Probezeit, usw. (auf Anfrage hat man mir gesagt, dass das nicht anders ginge, obwohl wir zum Klinikverbund gehören)
-nun ist 1 Jahr vergangen und meine Kollegen und ich haben alle, die keinen Beitrag für die Schwesternschaft zahlen, einen Brief erhalten, in dem steht, dass man uns betriebsbedingt kündigen könnte. Es sei denn, wir schließen uns der Schwesternschaft an, oder wir unterschreiben einen neuen Vertrag mit dem Klinikverbund, der " im Wesentlichen" mit dem alten übereinstimmt
ich habe mir diesen neuen Vertrag durchgelesen, es steht drin, dass sei mich jederzeit woanders einsetzen können, und das passt mir natürlich gar nicht.
ich bin mir total unsicher, muss ich den neuen Vertrag unterschreiben oder der Schwesternschaft beitreten? Können die einfachso meinen bestehenden Vertrag kündigen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, muss bis in einer Woche bescheid wissen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
der Beitritt zur Schwesternschaft ist wahrscheinlich die schlechteste Alternative, da Du Dich damit voll und ganz in die fänge der Kirche begeben müßtest und damit vollständig entrechtest wärst.
Ob eine betriebsbedingte Beendigungskündigung möglich wäre, kann aus der Ferne nicht seriös beantwortet werden.
Nach Deiner Schilderung müßte Dir aber Dein AG eigentlich eine Änderungskündigung aussprechen, die selbstverständlich ohne neue Probezeit wäre. Diese Änderungskündigung könntest Du unter Vorbehalt annehmen und dann die Berechtigung der Verschlechterungen ggfs. gerichtlich überprüfen lassen.
Anscheinend will aber Dein AG genau das umgehen.
Unterm Strich wird Dir aber nichts anderes übrig bleiben, als Dir fachanwaltlichen Rat zu holen, da es hier auf wichtige Details ankommt, die in einem Forum nie seriös überprüft werden können.
Kündigung wegen Weigerung Beitragszahlung
Guten Tag,
ohne Unterlagen ist das kaum zuverlässig zu beantworten.
Nachdem Sachverhalt gehe ich davon aus, dass der Arbeitsplatz nicht wegfällt und daher eine betriebsbedingte Kündigung wegen der Ablehnung eines Änderungsvertrages so wenig möglich ist, wie wegen der Weigerung einen Beitrag zu bezahlen.
Ich halte das für eher nötigend.
Aber wie gesagt, ohne die Verträge ganz schwer abschließend und sicher beantworten.
Wenn das Krankenhaus, in dem Sie aktuell arbeiten, eigenständig ist, war es richtig, daß Sie vor 1 Jahr einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben mußten. Nicht nachvollziehbar für mich ist, daß man betriebsbedingt kündigen will, wenn man keinen Beitrag zur Schwesternschaft zahlt. Was ist die Schwesternschaft? Welchen Zweck hat sie? Dazu bräuchte ich ein paar mehr Informationen.
Ansonsten kann man Sie nicht zwingen, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, insbesondere, wenn er schlechtere Regelungen hat als der aktuelle. Sie haben ja einen gültigen Vertrag.
Der dargestellte Sachverhalt „riecht“ ein wenig nach Druck aufbauen, damit Mitarbeiter einen neuen Vertrag annehmen. Die Mitgliedschaft in der Schwesternschaft ist vermutlich nicht erzwingbar - die Frage ist hier, ob es ggf. eine rechtliche Basis dafür gibt. ICh kann mir keine vorstellen.
Einfach so kuendigen kann der Arbeitgeber in keinem Fall, vor allem nicht wenn er gerade erst einen neuen Arbeitsvertrag anbietet Dies sollten Sie auch in irgendeiner Weise dokumentieren. Kommunizieren Sie z.B. per email und speichern diese ab, man kann nie wissen. Arbeitgeber versuchen u.U. einfach mal eine Kuendigung in nder Hoffnung der Mitarbeiter ist schon muerbe und klagt nicht, oder ist vor Gericht dann letztlich zu einer Einigung bereit.
Am Ende kann ich Ihnen keinen klaren Rat geben, da ich das Verhalten Ihres AG nicht prognostizieren kann. Im Grundsatz gilt: „Vertrag ist Vertrag“ aber inwieweit durch Ihre „Blockade“ evtl. Ihr Verhaeltnis zum Arbeitgeber gestoert wird kann ich nicht beurteilen.
Die Klausel kann man natuerlich heraus nehemn, aber dazu wird Ihr AG vermutlich nicht bereit sein.
Hallo oki84,
ja, es gibt scheinbar wirklich nix, was es nicht gibt. Ich bin nicht der Meinung, dass Sie den neuen Vertrag unterschreiben müssen. Wenn wirklich eine Kündigung kommt, sofort Kündigungsschutzklage erheben!!! Die können nicht „einfach so“ kündigen, sie müssen einen Grund haben und der ist mir zumindest in keiner Weise ersichtlich.
Wenn es mehrere Kolleginnen betrifft, würde es sich nicht lohnen einen gemeinsamen Beratungstermin bei einem Anwalt zu zahlen???
Viel Erfolg!
Hallo Brigitte,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe mir auch schon überlegt mich mit den Kollegen zusammen zu schließen, bin aber momentan die einzige, die so skeptisch ist.
Hallo,
das hört sich nach ERpressung an, finde ich !!!
JOb oder nicht Job!!
Also Arbeitsrechtlich habe ich dazu nichts gefunden, aber ich denke es gehört auch mehr zum Strafrecht, da es sich um eine Erpressung handelt.
Sorry, aber einne guten Tip kann ich die nicht geben, denn ich denke das Ihr um euren Job fürchtet und das ist nie ein guter Arbeitgeber, der mit solchen Mittel arbeitet.
Grüße von Nonne 213 und trefft bitte die richtige Entscheidung, ob es das wert ist für so einnen Döskopp noch zu arbeiten.