Kündigung

Hallo zusammen,

jemand hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem Büro, z.B. einer Steuerkanzlei.

Zu Beginn wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag verfaßt, der ein monatliches Bruttogehalt von 3500,00 € + Weihnachtsgeld vorsieht. Der Arbeitnehmer tritt kurz nach Antritt des Beschäftigungsverhältnisses an seinen Chef heran, weil er sich privat krankenversichern möchte und deswegen ca 80 €/Monat mehr verdienen muß. Der Arbeitgeber ist direkt einverstanden und vereinbart mündlich, daß ein paar Überstunden im Monat erbracht werden müssen.

Auf der nächsten Gehaltsabrechnung sind 400 € für Überstunden aufgeführt, also brutto 3.900 €. Auf zweimaliges Nachfragen des Arbeitnehmers, wieviel Stunden dafür im Monat geleistet werden müssen, vertröstet der AG nur mit „ich kümmere mich darum“.

Dies läuft 1,5 Jahre so weiter, während der AN mangels Weisung keine Überstunden erbringt, die 400 € aber weiterhin fließen.

Nach 1,5 Jahren erfolgt abrupt die fristgerechte Kündigung wegen „Vertrauensbruch“. Weder ein Angebot zur Bereinigung der Situation noch ein klärendes Gespräch sind vorher erfolgt. Verrechnung der Gehaltsansprüche bis Ende Arbeitsverh. mit angebl. zuviel gezahltem Gehalt. Freistellung bis Ende AV.

Meinung des Forums zu folgenden Fragen:

  1. Allgemeine Einschätzung des Rechtslage
  2. Besteht Anspruch des AG auf Rückzahlung des angeblich zuviel gezahlten Geldes ?
  3. Oder besteht Anpsruch auf Abfindung seitens AN ?
  4. oder beides ?
  5. Wie seht Ihr die Chancen bei Klage auf Wiedereinstellung ?
  6. War die Kündigung berechtigt ?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort !

MadMorphi

Hi!

Zu Beginn wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag verfaßt, der
ein monatliches Bruttogehalt von 3500,00 € + Weihnachtsgeld
vorsieht. Der Arbeitnehmer tritt kurz nach Antritt des
Beschäftigungsverhältnisses an seinen Chef heran, weil er sich
privat krankenversichern möchte und deswegen ca 80 €/Monat
mehr verdienen muß. Der Arbeitgeber ist direkt einverstanden
und vereinbart mündlich, daß ein paar Überstunden im Monat
erbracht werden müssen.

Auf der nächsten Gehaltsabrechnung sind 400 € für Überstunden
aufgeführt, also brutto 3.900 €. Auf zweimaliges Nachfragen
des Arbeitnehmers, wieviel Stunden dafür im Monat geleistet
werden müssen, vertröstet der AG nur mit „ich kümmere mich
darum“.

Dies läuft 1,5 Jahre so weiter, während der AN mangels Weisung
keine Überstunden erbringt, die 400 € aber weiterhin fließen.

Nach 1,5 Jahren erfolgt abrupt die fristgerechte Kündigung
wegen „Vertrauensbruch“. Weder ein Angebot zur Bereinigung der
Situation noch ein klärendes Gespräch sind vorher erfolgt.
Verrechnung der Gehaltsansprüche bis Ende Arbeitsverh. mit
angebl. zuviel gezahltem Gehalt. Freistellung bis Ende AV.

Meinung des Forums zu folgenden Fragen:

  1. Allgemeine Einschätzung des Rechtslage

a)Steht die Begründung in der Kündigung?
b)Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt (Aufteilung Voll-/Teilzeit ohne Azubis)
c)Existiert ein Betriebsrat?
c1)Wenn ja, würde er informiert?
c2)Wenn 2xja, hat er widersprochen?

  1. Besteht Anspruch des AG auf Rückzahlung des angeblich
    zuviel gezahlten Geldes ?

Wenn er nachweisen kann, dass er zu viel gezahlt hat (mit genauer Begründung) könnte prinzipiell schon eine Rückforderung möglich sein.

  1. Oder besteht Anpsruch auf Abfindung seitens AN ?

In diesem Fall grundsätzlich nein - es sei denn, etwas in der Art ist vereinbart.

  1. oder beides ?

s.o.

  1. Wie seht Ihr die Chancen bei Klage auf Wiedereinstellung ?

Mit den Informationen sehe ich erst mal gar nichts :wink:

  1. War die Kündigung berechtigt ?

Woher sollen wir das wissen? Gab es einen Vertrauensbruch?

Bei einer ordentlichen (sprich: Fristgemäßen) Kündigung verlangen viele Richter eine oder mehrere Abmahnungen!
Wäre die Kündigug außerordentlich (sprich: Fristlos) erfolgt, würde es bei Deinem aufgeführten Grund plausibler sein!

Aber, wie gesagt: Da fehlen einige Infos (und vielleicht fallen mir noch ein paar ein, wenn Du geantwortet hast)!

LG
Guido

Hi!

Zu Beginn wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag verfaßt, der
ein monatliches Bruttogehalt von 3500,00 € + Weihnachtsgeld
vorsieht. Der Arbeitnehmer tritt kurz nach Antritt des
Beschäftigungsverhältnisses an seinen Chef heran, weil er sich
privat krankenversichern möchte und deswegen ca 80 €/Monat
mehr verdienen muß. Der Arbeitgeber ist direkt einverstanden
und vereinbart mündlich, daß ein paar Überstunden im Monat
erbracht werden müssen.

Auf der nächsten Gehaltsabrechnung sind 400 € für Überstunden
aufgeführt, also brutto 3.900 €. Auf zweimaliges Nachfragen
des Arbeitnehmers, wieviel Stunden dafür im Monat geleistet
werden müssen, vertröstet der AG nur mit „ich kümmere mich
darum“.

Dies läuft 1,5 Jahre so weiter, während der AN mangels Weisung
keine Überstunden erbringt, die 400 € aber weiterhin fließen.

Nach 1,5 Jahren erfolgt abrupt die fristgerechte Kündigung
wegen „Vertrauensbruch“. Weder ein Angebot zur Bereinigung der
Situation noch ein klärendes Gespräch sind vorher erfolgt.
Verrechnung der Gehaltsansprüche bis Ende Arbeitsverh. mit
angebl. zuviel gezahltem Gehalt. Freistellung bis Ende AV.

Meinung des Forums zu folgenden Fragen:

  1. Allgemeine Einschätzung des Rechtslage

a)Steht die Begründung in der Kündigung?

Ich habe das Kündigungsschreiben nicht gelesen und auch nicht in Empfang genommen, weil ich mich zunächst rechtlich informieren wollte.
Ich hatte meinen Arbeitgebern am 15.04.2005 allerdings angeboten, mir das Kündigungsschreiben zuzustellen. Merkwürdigerweise habe ich bisher noch keine schriftliche Kündigung erhalten? Waskönnen meine Arbeitgeber für eine Strategie verfolgen? Nichterscheinen am Arbeitsplatz? Ich bin einwenig verunsichert.

b)Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt (Aufteilung
Voll-/Teilzeit ohne Azubis)

16 Arbeitnehmer, die alle Vollzeit beschäftigt sind, eine Putzfrau und eine Aushilfe.

c)Existiert ein Betriebsrat?

Nein!

c1)Wenn ja, würde er informiert?
c2)Wenn 2xja, hat er widersprochen?

  1. Besteht Anspruch des AG auf Rückzahlung des angeblich
    zuviel gezahlten Geldes ?

Wenn er nachweisen kann, dass er zu viel gezahlt hat (mit
genauer Begründung) könnte prinzipiell schon eine
Rückforderung möglich sein.

  1. Oder besteht Anpsruch auf Abfindung seitens AN ?

In diesem Fall grundsätzlich nein - es sei denn, etwas in der
Art ist vereinbart.

  1. oder beides ?

s.o.

  1. Wie seht Ihr die Chancen bei Klage auf Wiedereinstellung ?

Mit den Informationen sehe ich erst mal gar nichts :wink:

  1. War die Kündigung berechtigt ?

Woher sollen wir das wissen? Gab es einen Vertrauensbruch?

Bei einer ordentlichen (sprich: Fristgemäßen) Kündigung
verlangen viele Richter eine oder mehrere Abmahnungen!
Wäre die Kündigug außerordentlich (sprich: Fristlos) erfolgt,
würde es bei Deinem aufgeführten Grund plausibler sein!

Aber, wie gesagt: Da fehlen einige Infos (und vielleicht
fallen mir noch ein paar ein, wenn Du geantwortet hast)!

LG
Guido