Kündigung

Hallo,

stellt euch vor, ein Hausmeisterdienst arbeitet schon seit 5 Jahren in einem Objekt.
Es wurde eine 4 wöchige Kündigungsfrist vereinbart.
Nun ist der Fall eingetreten, der Hausmeisterdienst wurde gekündigt und der Kunde behält die letzte Rechnung ein, wenn der Hausmeisterdienst nicht einer sofortigen Kündigung zuspricht.

Das Fax lautet so: Hallo Herr x, bitte senden Sie mir die Bestätigung der Kündigung zum 30.06.05, dann kann ich den Betrag auszahlen.

Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?

Gruß

Denis

Hallo,

nein, der Tatbestand der Nötigung ist hier sicher nicht erfüllt.

Es ist zwischen Vertragspartnern immer so, dass der eine vielleicht am längeren Hebel sitzt als der andere und diese (tatsächliche oder eingebildete) „Machtposition“ den anderen spüren lässt, indem er Konditionen und vieles andere „diktiert“.

Wenn im vorliegenden Fall das Vertragsverhältnis ohnehin zuende geht, ist wohl keine Zeit mehr für Nettigkeiten. Als Hausmeisterdienst würde ich keinen Verzicht auf die Kündigungsfrist unterschreiben und mir das vorenthaltene Geld auf zivilrechtlichem Wege (z.B. Mahnbescheid…) holen, wenn es freiwillig nicht gezahlt wird.

Gruss Hans-Jürgen
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