Kündigung

Angenommen ein Haus das derzeit vermietet ist wird verkauft. Bekanntlich bricht Kauf ja nicht Miete. So ergeben sich folgende Fragen: Wenn der neue Besitzer die Familie raus haben will, welche Kündigungsfristen gelten dann, das Mietverhältnis bestand schon über 10 Jahre. 2. Frage: der derzeitige , körperbehinderte Mieter ist aufgrund privater Insolvenz nicht in der Lage die Umzugskosten aufzubringen, wie kann er sich gegen die Kündigung wehren.
Als Kündigungsgrund wird Eigenbedarf angemeldet.

best regards
goldfinger

Hallo Goldfinger,

Zu Frage 1:
Richtig, Kauf bricht nicht Miete! (siehe hierzu: § 566 I BGB)
[…] so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.[…]

Bzgl. Kündigungsfrist (siehe § 573c BGB)
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate[…]

So dürfte m.M. die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Mietverhältnis von über 10 Jahren bei 9 Monaten liegen.

Zu Frage 2:
§ 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter […] eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen sind.

Streitig in dem Zusammenhang. Das berechtigte Interesse des Vermieters seine monatliche Miete zu erhalten wiegt schon sehr schwer. Bei einem MIeter der Privat-Insolvenz beantragt hat, kann er davon wohl nicht mehr ausgehen. Dennoch steht auf der anderen Seite die körperliche Beeinträchtigung sowie die Privat-Insolvenz. Ist eine Abwägungssache mit der sich im Zweifel Anwälte bzw. Gerichte rumplagen.

Eine eindeutige Antwort kann man hier nicht pauschal geben.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten

Angenommen ein Haus das derzeit vermietet ist wird verkauft.
Bekanntlich bricht Kauf ja nicht Miete. So ergeben sich
folgende Fragen: Wenn der neue Besitzer die Familie raus haben
will, welche Kündigungsfristen gelten dann, das Mietverhältnis
bestand schon über 10 Jahre. 2. Frage: der derzeitige ,
körperbehinderte Mieter ist aufgrund privater Insolvenz nicht
in der Lage die Umzugskosten aufzubringen, wie kann er sich
gegen die Kündigung wehren.
Als Kündigungsgrund wird Eigenbedarf angemeldet.

Hallo,

der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten kündigen, wenn er die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt. Kündigen kann der neue Eigentümer allerdings erst wenn er in Besitz der Eintragung in das Grund buch ist.

Dem Mieter ist nach § 574 BGB das Widerspruchsrecht einzuräumen. Hier wird vor allem eine besondere Härte als Grund anzugegeben sein, vor allen, dass angemessener Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Allerdings wird im einem Rechtsstreit ein Gericht zu prüfen haben, ob die Rechte des Mieters nicht dem Recht des Vermieters untergeordnet werden müssen. Eine Behinderung und eine private Insolvenz sind keine ausreichenden Gründe eine Eignebedarfskündigung zu verhindern. Vor allem kann die Insolvenz zum Bummerang werden.

Es ist niemand zumutbar, dass er seine Rechte zurückstellen muss, wenn er als Eigentümer nach dem Kauf eines Hauses/einer Wohnung damit rechnen muss, dass der Mieter zahlungsunfähig ist und auch Mietrückstände zu befürchten sind, die den Vermögenswert des Vermieters schädigen oder ihn und dessen Familie gar in wirtschaftliche Nöte bringt.

Grüsse Günter

Danke Günther und Karsten,

eure Antworten haben schon ein ganzes Stück weitergeholfen !

Gruß
goldfinger