Kündigung

Hallo, liebe Rechtsexperten!
Eine bei einem Discounter angestellte Kassiererin hat folgenden Ärger: Bei der Überprüfung ihrer Kasse wurde ein Fehlbetrag von über 100 Euro festgestellt. Der Kassenprüfer hat die Angestellte vorher aus dem Zimmer geschickt und die Prüfung allein vorgenommen.
Die Kassiererin kann sich den Fehlbetrag nicht erklären und schließt auch einen Fehler in dieser Höhe bei der Wechselgeldrückgabe aus.
Jetzt soll ihr gekündigt werden. Wie kann sie sich wehren, ist das ein Fall für das Arbeitsgericht?

Gruß von Pegasus

Hallo!

Mit welcher Begründung denn? Diebstahl? Den müßte man ihr ja nachweisen.

Sollte sie parallel mal mit einem Anwalt sprechen. Das AG kommt ja dann erst. Ist sie organisiert?

Gruß
Carmen

Hallo!

Mit welcher Begründung denn? Diebstahl? Den müßte man ihr ja
nachweisen.

Sollte sie parallel mal mit einem Anwalt sprechen. Das AG
kommt ja dann erst. Ist sie organisiert?

weil: Verdachtskündigung wegen Kassenmanko ist u.U. möglich - von wegen nachweisen
Und die Gesamtumstände werden in der Frage ja nicht dargestellt. Erstmaliges Vorkommnis, alleiniger Zugriff auf die Kasse usw.

Gruß
Peter

Nur ein einzig sinnvoller Hinweis!
Hi!

Direkt zum FA für Arbeitsrecht!

Von hier aus zu beurteilen oder Hinweise zu geben ist schlicht unseriös und hilft KEINEM!

LG
Guido