Kündigung

Hallo an Alle!
Ich habe vor mein bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ich stecke dabei aber irgendwie in der Klemme. Ich habe eine vertraglich vereinbarte Frist von drei Monaten, was okay ist, aber ich möchte hier so schnell wie möglich raus. Es gibt ja immer die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu beantragen, oder? Muss ich diesen nun vereinbart haben, bevor ich das Kündigungschreiben aufsetze und den Auflösungsvertrag auch darin erwähnen? Denn wenn ich nun ein Kündigungsschreiben vorbereite, dann kann ich ja kein Datum nennen, zu dem ich kündigen will, denn es ist ja noch keines vereinbart worden (außer dass eben die Frist von drei Monaten normal wäre).
Wer kann mir helfen? Inhaltlich kriege ich das Schreiben wohl hin, aber was das Datum angeht (unter gegebenen Umständen), da bin ich mir nicht sicher…

Vielen Dank!

Hallo!
Entweder a) Kündigung oder b) Auflösungsvertrag! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
a) Einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Hier muss sich der Kündigende erklären und die Erklärung muss der anderen Partei zur Wirksamkeit zugehen. Kündigungsfristen (und beim AG ggfs. -gründe) müssen beachtet werden.
b) Vertrag. Zur Wirksamkeit müssen sich die Parteien einig sein. Kübndigungsfristen müssen nicht beachtet werden.

Ich würde ERST versuchen, mit dem AG einen Auflösungsvertrag zu schließen, lässt er sich nicht darauf ein: Kündigung.

MfG, Jogi

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Hey, danke für die schnelle Antwort. Das hat schon mal etwas geholfen. ich hätte gleich nach einer „Reihenfolge“ fragen sollen, nach der mal vorgehen kann. Jetzt aber doch noch eine Frage: Wenn mein AG den Auflösungsvertrag nicht schließen möchte, kann ich dann mit einer Kündigung trotzdem zu MEINEM gewünschten Termin austreten (oder ggf. sogar sofort verschwinden!)?? Wenn ein Auflösungsvertrag nicht angenommen wird, dann ist doch eigentlich auch die vereinbarte Kündigungsfrist nicht außer Kraft gesetzt…oder sehe ich das falsch?!

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Hallo Jan (?)

hmm, also ich habe ein solches Problem mal derart gelöst: „Hiermit kündige ich mein am … begonnenes Arbeitsverhältnis zum … [weil …] Da ich meine neue Tätigkeit bereits am … beginnen könnte, bitte ich um eine vorzeite Auflösung meines Arbeitsverhälsnisses zum …“

Achja - Du frugst zwar nicht danach, aber: lass Dir bitte den Eingang von der Kündigung irgendwo schriftlich geben. Man hat schon Scheffes gesehen, die bereits am nächsten Tag (und nach verstreichen der Frist) von keiner Kündigung mehr wussten *kotz* Darum ein formloses Schreiben dazu „Hiermit bestätige ich, Herr Scheffe, die Kündigung von Herrn Jan am … erhalten zu haben. Ort, Datum, Autogramm“ Wie gesagt, entweder Extra-Wisch oder zweiter Ausdruck von der Kündigung. Oder Einschreiben mit was-auch-immer :wink:

Je nachdem wie Du zu Deinem Noch-Scheffe stehst, kannst Du es aber auch wagen, die Kündigung (siehe oben) erstmal in der Hinterhand zu halten und ihn offen zu fragen. Sprich, Du taperst hin, erklärst Dein Dilemma sowie Deinen Wunschtermin und fragst, was er so dazu meint und wie Ihr das am besten handhabt.
Aaaber: Anspruch hast Du keinen - Du musst Deinen Vertrag erstmal erfüllen. Und manche Scheffes bestehen darauf während andere der Meinung sind, dass man „Reisende doch ziehen lassen solle“. Und dritte lassen sich auf irgendwelche Kompromisse ein :wink:

*wink*

Petzi

Moinsen!

Frage: Wenn mein AG den Auflösungsvertrag nicht schließen
möchte, kann ich dann mit einer Kündigung trotzdem zu MEINEM
gewünschten Termin austreten

Ja, klar.

(oder ggf. sogar sofort verschwinden!)??

Na das lass mal lieber sein.

Wenn ein Auflösungsvertrag nicht angenommen
wird, dann ist doch eigentlich auch die vereinbarte
Kündigungsfrist nicht außer Kraft gesetzt…oder sehe ich das
falsch?!

Du hast mit Deinem AG einen Vertrag, und jeder hat seine darin genannten Pflichten zu erfüllen, bis einer kündigt, oder man sich per Aufhebungsvertrag einigt.

Gruß,

Markus

Hallo Petzi,
danke für Deine Hilfe. Alles hört sich so einfach an. Also, erst mal: zu meinem Chef habe ich ein normales Verhältnis. Wir sind nicht dicke miteinander, auch nicht total fremd, aber alles ist eher auf Abstand gehalten. Von daher schließe ich ein Gespräch darüber, was ich am Besten machen soll, aus. Aber ein allgemeines Gespräch ist doch üblich, oder nicht? Ich hatte eigentlich vor, mich mit meinem Chef in einen Raum zu setzen, ihn von meiner Entscheidung wissen zu lassen, und dann wollte ich um einen Auflösungsvertrag bitten (in der Hoffnung, dass der angenommen wird!). So, wie Du es schreibst, scheint bei Dir kein persönliches Gespräch vorgekommen zu sein. Du hast anscheinend einfach dieses Schreiben aufgesetzt und es wurde wohl auch angenommen. Ist das so üblich? Einfach wortlos eine Kündigung abgeben und abwarten, was der Chef sagt? Das kommt mir so komisch vor!

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Hallo,

Frage: Wenn mein AG den Auflösungsvertrag nicht schließen
möchte, kann ich dann mit einer Kündigung trotzdem zu MEINEM
gewünschten Termin austreten

Ja, klar.

Das „Ja, klar.“ versteh ich jetzt nicht. Wenn er kündigt (weil kein Aufhebungsvertrag zustande kommt), dann muss er sich an die Frist im Vertrag halten und kann eben nicht zu irgendeinem Termin kündigen bzw. austreten, der ihm besser „passt“. Oder hab ich die Frage falsch verstanden?

MfG

Hallo Jan (?)

Alles hört sich so einfach an.

ist es auch :smile:

Aber nochmal der Klarheit halber: wie genau Du so eine Sache durchziehst hängt ganz stark davon ab, wie offen (und das heisst nicht unbedingt „gut“) Dein Verhältnis zu Deinem Cheffe (bzw. derjenigen Person, der die Kündigung überreicht werden soll) ist.
Und ebenfalls nochmal: Du hast keinen „Anspruch“ auf irgendwelche Aufhebungsverträge oder so. Es kann jedoch sein, dass ein Scheffe - aus welchen Gründen auch immer - ein früheres Ausscheiden Deinerlicherseits unterstützt.

Wie Du Deinen Scheffe jedoch dorthin bekommt dass er Dich idealerweise sofort gehen lässt ist eine schwierige Frage. Denn auch beim „besten“ Verhältnis trübt doch die von Dir geplante Aussage dasselbe nachhaltig :wink: Warum machst Du’s nicht so, dass Du einen wie oben erwähnten Kündigungstext in der Hosentasche mitnimmst, dann zum Scheffe taperst, ihm Dein Anliegen (sowie allfällige Gründe) persönlich mitteilst. Den Wisch lieferst Du zwecks der Korrektiklichkeit ab (damit Dir nich auch noch irgendwelche Fristen verstreichen!)
Dann bittest Du darum, dass man am nächsten Tag (wichtig! einmal drüber schlafen für alle Seiten!) - eventuell zusammen mit einem Fachvorgesetzten oder so - sich mal zusammensetzt und einen Zeitplan macht. Dazu ist’s natürlich ein grosser Vorteil, wenn Du eine Liste mitbringst, wo draufsteht, wieviel Arbeit Du noch „unbedingt“ zu erledigen hast und wie lange das dauert. Dabei sollten auch Worte wie „Nachfolger einarbeiten“, „… sauber abschliessen“ und „Dokumentation“ vorkommen :wink:

erst mal: zu meinem Chef habe ich ein normales Verhältnis. Wir
sind nicht dicke miteinander, auch nicht total fremd, aber
alles ist eher auf Abstand gehalten. Von daher schließe ich
ein Gespräch darüber, was ich am Besten machen soll, aus.

Warum denn? Wenn Ihr „normal“ miteinander reden könnt und Euch nicht für Ar***löcher haltet, dann redet miteinander!

So, wie Du es schreibst, scheint
bei Dir kein persönliches Gespräch vorgekommen zu sein. Du
hast anscheinend einfach dieses Schreiben aufgesetzt und es
wurde wohl auch angenommen. Ist das so üblich? Einfach wortlos
eine Kündigung abgeben und abwarten, was der Chef sagt?

Üblich ist da wohl gar nix. Ich hatte eigentlich schon allerlei erlebt. Vom netten Gespräch beim Kaffee, dass ich mich innerhalb der nächten Monate mal anfangen (sic!) werde zu bewerben und was er denn für nen guten Termin zum Wechseln findet bis zur mehr oder weniger wortlosen Kündigung. Das kommt halt sehr auf Dich, Deinen Scheffe und Euer Verhältnis zueinander an.

*wink*

Petzi

Moinsen,

ich denke, wir haben das schon alle richtig verstanden und die gleiche Meinung, nur die Formulierungen sind hier teils etwas missverständlich und unklar. So gehe ich bei „MEINEM gewünschten Termin“, von den 3 Monaten lt. Vertrag aus, da er ja in Klammern noch danach fragt, ob er sogar sofort gehen könnte. das kann er also nicht gemeint haben. Blieben also nur die 3 Monate.

Gruß,

Markus

Da müssen wir wohl …
… abwarten und Tee trinken. :wink:

… bis sich jandinger mal klar äußert

MfG

Du bist nicht allein
habs genau wie du verstanden und mich daher auch sehr gewundert.

gruss ivo

Hallo Jan,

Du musst mit etwas Psychologie an die Sache heran gehen.
Einfach mit Deinem Chef ein Gespräch führen, dabei zu kündigen und im gleichen Atemzug nach einem Auflösungsvertrag zu fragen ist die denkbar schlechteste Strategie. Eine Kündigung ist immer eine Niederlage für Deinen Chef, der in der Situation möglicherweise nicht gerade erfreut darüber ist. Warum sollte er dann in genau der Situatio Deine Wünsche erfüllen?
Dies greift höchstens, wenn Dein Chef eh nicht gut auf Dich zu sprechen war und mehr oder weniger foh ist wenn Du weg bist.
Ich gehe mal davon aus, dass dem nicht so ist und empfehle daher folgenden Weg:

Du kündigst ganz normal ohne nach einer Vertragsauflösung zu fragen. Mach das möglichst dann, wenn Dein Chef eigentlich überhaupt keine Zeit für Dich hat, weil er gleich ein Meeting hat oder weg muss.
Sag ihm in dem kurzen (!) Gespräch, dass Du das Unternehmen verlassen möchtest und bitte Ihn gleichzeitig darum, dass ihr euch morgen etwas Zeit zusammen nehmt um ausführlicher über Deine Beweggründe für die Kündigung zu sprechen.
Am nächsten Tag hat Dein Chef die Sache schon etwas verdaut und das Gespräch ist nicht so Emotionsgeladen.

In diesem zweiten Gespräch musst Du jetzt die Hosen runterlassen.
Sag ihm warum Du kündigst und gegen Ende des Gesprächest must Du ihn ganz konkret UM SEINE HILFE BITTEN (!), dass er Dich vorzeitig aus dem Vertrag entlässt.
Es ist ganz wichtig dass Du ihn wirklich um Hilfe (!) bittest, denn wenn ein Mensch um Hilfe gebeten wird, wird er Dir die Hilfe in den wenigsten Fällen verweigern.

Mit 90%iger Wahrscheinlchkeit kommst Du so zum Erfolg.

Gruß
Achim

Hallo an Alle
Also, mir habt ihr auch sehr geholfen,ich muß auch so schnell wie möglich den Job wechseln (bzw. den jetzigen verlassen)
Bei mir sind es aber leider gesetzlich 5 Monate Kündigungsfrist,allerdings kenne ich mich mit solchen Sachen überhaupt nicht aus.Weiß jetzt aber schon ein wenig mehr…lach…

Gruß
Uwe

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