Hallo zusammen,
suche etwas Aufklärung.
Angenommen Person A wird als Hilfskraft in einer Buchhandlung angestellt (Fahrertätigkeiten)… auf 400€ Basis. Später wird dies auf einen Sozialversicherungsjob umgewandelt. Allerdings alles ohne Arbeitsvertrag. Im Laufe der Zeit sammeln sich über 100 Überstunden an. Für einen Monat müsste ca. 65 Stunden gearbeitet werden. Nun entschliesst sich Person A zu „kündigen“. MÜssen die geleisteten Überstunden bezahlt werden? Wenn ja, auf einmal oder monatlich weiter bis die Überstunden getilgt sind?
Besten Dank
Grüsse Robert
Hallo Robert,
MÜssen die geleisteten Überstunden bezahlt werden?
Ist denn wenigstens mündlich mal was zu Überstunden vereinbart worden?
Waren die denn angeordnet vom Arbeitgeber? Hat derjenige Nachweise (vielleicht sogar mit Bestätigung des AG) über die Überstunden?
Wenn ja, auf einmal oder monatlich weiter bis die Überstunden
getilgt sind?
Wenn sie bezahlt werden müssten, dann auf einmal. Es sei denn AG und AN einigen sich auf Ratenzahlungen.
MfG
Danke…
also die Überstunden sind in einem Büchlein notiert. Diese werden einmal im Monat zusammengezählt. Dabei wird dann notiert wieviel Überstunden, neben den zu leistenden Stunden angefallen sind.
Eine Vereinbarung zu den ÜS gibt es nicht.
Grüsse Robert
Hi,
führt das Buch der AN oder AG oder Beide.
nicki
also eintragen tut der AN, abrechnen der AG
Robert