Kündigung

Ein Arbeitnehmer ist in einer Internationalen Möbelspedition mit ca. 30 Angestellten, 5 Jahre Beschäftigt mit einer Abmahnung vor 2 Jahren wegen Arbeitsverweigerung wo jedoch eine gegendarstellung gemacht worden ist.
Der AN bekam seine Kündigung wegen Angeblicher Arbeitsverweigerung. Das Unternehmen hat keinen Betriebsrat und nur Firmeninterne Arbeitsverträge.
Zum hergang. Der AN erhielt am Mittwoch einen anruf vom Vorgesetzten, das der AN am nächsten Wochenende in England sei. Der AN sagte das es ok sei. Nach Absprache mit seiner Lebensgefährten fiel dem AN stellte sich heraus, das genau am diesem Wochenende eine Familienfeier sei.
Am nächsten Morgen rief der AN sofort seinen Vorgesetzten an und sagte das er nicht Arbeiten könnte, auf grund der Familienfeier.

Am Samstag kam der AN dann zum Betrieb und erhielt seine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Handelt es sich hierbei um eine Arbeitsverweigerung?

Mathias

Hallo Mathias!

Am nächsten Morgen rief der AN sofort seinen Vorgesetzten an
und sagte das er nicht Arbeiten könnte, auf grund der
Familienfeier.

Und was sagte der Vorgesetzte?

Handelt es sich hierbei um eine Arbeitsverweigerung?

Zunächst mal (bei so wenig Fakten) JA!
Der AN bestimmt seine Arbeitszeiten nicht allein, sondern nach Absprache mit dem AG.
Wenn eine zugesagte Anwesenheit dan widerrufen werden soll, wäre es hilfreich, wenn das in ABSPRACHE mit dem AG geschieht und nicht nur durch eine INFORMATION.

Ob jedoch die Kündigung rechtlich in Ordnung ist, wage ich zumindest anzuzweifeln, da die letzte Abmahnung wegen dieses Verhaltens bereits 2 Jahre in der Vergangenheit liegt.
Gefühlsmäßig wäre hier eine Abmahnung die richtige Wahl der Mittel gewesen - aber vor Gericht und auf hoher See…

LG
Guido

Hallo
Zunächst einmal steht nichts im Arbeitsvertrag von Wochenendarbeit. Der AN war schön öfters am Wochenende im Ausland zum Arbeiten.In den letzten 6 Wochen war er nur 4 Tage Zuhause.

Und was sagte der Vorgesetzte?

Der Vorgesetzte hat die Information hingenommen und weiter nichts. Sagte araufhin das er dann die Planung ändern müsse.

LG

Mathias

Der einzig wahre Tipp
Hi!

Der erfundene AN sollte sich umgehend einen fiktiven Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen und die paar Euro investieren!

Bei Arbeitslosigkeit gib es oft auch Prozesskostenbeihilfe - auch das kann der Anwalt genauer eroieren.

Sorry, aber hier scheint mir Holland in Not zu sein, und eine Feststellungsklage muss spätestens drei Wochen nach Kündigungserhalt beim Arbeitsgericht erfolgen!

LG
Guido