Kündigung

Hallo,
ich hoffe das ihr hier zu dem angenommen Fall wertvolle Gedanken beitragen könnt

Gesetzt dem Fall:

Arbeitnehmer X wäre seit knapp 2 Jahren in einer Firma beschäftigt die Umzüge tätigt.
Er fährt zu 99% am Sonntag Abend (und Feiertagen) um 22:00Uhr los und kommt in 20% der Fälle Freitag Abend/Nacht oder zu 80% Samstag Vormittag wieder zurück. Heißt, er hat pro Woche ca. 36 Std. Ruhezeit.
Wenn am Abend losgefahren wird (Arbeitnehmer X ist auch Fahrer)wird meist die ganze Nacht durchgefahren da um ca. 8:00Uhr meist Antritt beim Kunden ist. Das Schlafen während der Fahrzeit ist in den Kojen des Lkw´s nicht gestattet.
Überstunden sammeln sich im Monat auf etwa 50 - 100 Std. an, die weder abgefeiert werden können noch ausbezahlt werden. Das heißt über einen Zeitraum von knapp 2 Jahren wären es in etwa 1200 bis 1500 Überstunden.
Ach ja, Feiertagszuschläge oder Nachtzuschläge gäbe es in diesem Fall auch nicht!
Arbeitnehmer X würde sich gerne umorientieren da der Job sowohl Psychische Nebenwirkungen hat (bedingt unter anderem durch den Schlafmangel)als auch körperliche (Rippenbruch nach Arbeitsunfall der bis heute Probleme macht, Knie usw).
Durch die Arbeitszeiten wäre es aber fast unmöglich Bewerbungsgespräche zu legen. Einen Tag Urlaub zu nehmen wäre die Konsequenz mehrere Urlaubstage abgezogen zu bekommen, da die Lkw´s schon weg sind und man ihn nirgenwo einsetzen könnte. Wir nehmen mal an, dies wäre schon mal so gewesen bei in Anspruchnahme eines notwendigen Zahnarztbesuches. Auch wenn man den Termin bewußt auf Montagmorgen oder Freitagabend setzt.
Der letzte Ausweg den der Arbeitnehmer sieht um sich neue Arbeit zu suchen wäre die eigene Kündigung.

Frage: Gibt es auch für nicht tariflich gebundene Firmen gesetzliche Vorschriften?

Kann der Arbeitnehmer selbst kündigen ohne die 3 monatige Sperre des AA? (Auch wenn Herr X direkt nach einem Monat in ein neues Arbeitverhältnis treten würde wäre auch nur eine einmonatige Sperre verhängnisvoll, da eine ganze Familie dahinter stehen würde)

Kann man unter solchen Arbeitsbedingungen auch auf das Verständnis und die Unterstützung des AA hoffen?

Liebe Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
Claudia

Moien,

ich glaube das mit der Familie hilft nicht, allerdings scheint der AG so gegen manches Arbeitsgesetz zu verstoßen.

Als allererstes würde ich mal einfach zum Arbeitsamt gehen - dort gibt es durchaus kompetente Leute die bereits sind zu beraten. Insbesondere können die auch gegen den AG vorgehen.

Desweiteren scheint es ja auch aus gesundheitlichen Gründen ratsam woanders weiterzumachen. Hier gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, daß der Hausarzt ein Attest erstellt aus dem hervorgeht, daß die fortsetzung der Arbeit körperliche Schäden zur Folge hätte und daher aus medizinischer sicht geraten wird die Arbeit zu beenden. In diesem Falle entfällt nämlich die Sperrfrist komplett!

Dies würde ich aber auch vorher mit dem Arbeitsamt besprechen, z. B. was bei entsprechendem Attest bei der Formulierung zu beachten ist - sollte aber der sicherste Weg sein die Sperre zu umgehen und vorallem in solchem Falle völlig legal und legitim!

Gruß Bernd

Hallo

Zur Kündigung, nach § 622 II BGB gilt die 3 monatige Frist nur für den AG nicht aber für den AN. Für diesen gilt nach § 622 I eine frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalender M.

Bsp. Kündigung heute, Zugang Morgen (nächster Werktag problematisch § 193 BGB ) -> 27.12.2006
4 Wochen ist der (KALENDER!!!) 24.01.2007
zum 15 ? nein
zum Ende des Monats? ja

–> Kündigung zum 31.01.2007

Hallo,

vielen Dank. Die Tips waren für den Gedankenaustausch sehr nützlich.

Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch

Claudia

Wat?
Hi!

Als allererstes würde ich mal einfach zum Arbeitsamt gehen -
dort gibt es durchaus kompetente Leute die bereits sind zu
beraten. Insbesondere können die auch gegen den AG vorgehen.

Das Arbeitsamt, welches mittlerweile Bundesagentur für Arbeit heißt, wird einen Teufel tun und einen zukünftigen Arbeitslosen rechtlich beraten!
Zum einen sind die Leute im Arbeitsrecht nicht ausgebildet, zum anderen dürfen sie es schlicht nicht.

Gründe, warum die Bundesagentur „gegen den Arbeitgeber vorgeht“ treten dann ein, wenn der AG Formular- oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder aktiv die Bundesagentur für Arbeit bescheißt (Förderungsmissbrauch, etc.)

Schuster, bleib bei Deinen Leisten!

LG
Guido

vermutlich eher 626 BGB!
Hi!

Vermutlich sollten die hier geschilderten Gründe sogar ausreichend sein für eine außerordentlich Kündigung, also gar keine Frist!

Wobei das schwierig wird mit der zeitlichen Nähe (14 Tage nach Bekanntwerden)…

LG
Guido