Hallo,
eine Person hat keinen Arbeitsvertrag und möchte kündigen.
Sie arbeitet seit 10 Jahren in der Einrichtung.
Man sagte ihr, sie habe ( wenn sie selber kündigt) 4 Wochen
Kündigungsfrist.
Gilt das jetzt zum 1. des Monats oder 4 Wochen ab dem Tag wo sie die
Kündigung einreicht?
Muss die Kündigung per Einschreiben verschickt werden?
Gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Eintreffens der
Kündigung bei der Geschäftsleitung?
Kann sie die Kündigung auch zusätzlich per Fax schicken?
Sie bekommt den neuen Arbeitsvertrag am 27.2. 2007 und muss bis zum
28.2. 2007 die Kündigung übergeben haben.
Danke für Antworten .
Gruß
Kosmokatze
Hallo,
Man sagte ihr, sie habe ( wenn sie selber kündigt) 4 Wochen
Kündigungsfrist.
Und wer ist „Man“? Jemand aus der Firma (der es wissen sollte)? Freunde/Bekannte?
Gilt das jetzt zum 1. des Monats oder 4 Wochen ab dem Tag wo
sie die Kündigung einreicht?
Wenn das tatsächlich zutrifft, dann gilt Letzteres.
Muss die Kündigung per Einschreiben verschickt werden?
Nein, muss sie nicht.
Gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Eintreffens
der
Kündigung bei der Geschäftsleitung?
Es gilt ab Erhalt.
Kann sie die Kündigung auch zusätzlich per Fax schicken?
Für die Kündigung ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Falls das Fax die Funktion haben sollte, bei Verlust des Briefes auf dem Postweg, den Brief zu „ersetzen“ -> das ist unwirksam, da ein Fax nicht der Schriftform entspricht.
Sie bekommt den neuen Arbeitsvertrag am 27.2. 2007 und muss
bis zum
28.2. 2007 die Kündigung übergeben haben.
Na das wird mit der Post dann aber sehr knapp.
MfG
Hallo, danke für die Antwort!!
Gruß
Kosmokatze