HAllo weiß jemand wie das ist wen man zu nem 1ten Kündigen will und der aber auf einen Sonntag fällt, somit die kündigung erst am 2ten abgegeben wird.
Kündigungsfrist sind 4 wochen, muß man dann bis zum 2ten des folgemonats arbeiten oder geht das zum 31ten auszuscheiden.
Vielen Dank schonmal an alle experten hier:wink:
Hallo,
Kündigungsfrist sind 4 wochen, muß man dann bis zum 2ten des
folgemonats arbeiten oder geht das zum 31ten auszuscheiden.
Bei 4 Wochen reicht eine Abgabe am 02. locker, um am 31. ausscheiden zu können.
Bitte nicht wegen jeder Frage einen neuen Beitrag aufmachen. Hab jetzt mal die andere Frage hierher kopiert.
Gibt es eine 2 monatige Kündigungsfrist wen man 1 Jahr in einer firma :ist und dann Kündigen will?
Kommt drauf an was vereinbart ist.
MfG
Ist das auch gesetzlich so oder nur eine vermutung?
Also ich denke wen man am 2ten kündigt dann kann man auch am 2ten gehn aber deshalb ja die frage, sind ja dann sonst keine 4 wochen mehr:smile:
Also reicht das am 2ten um ende des Monats sprich 31ten auszuscheiden ohne wen und aber…zumahl der erste ja auf einen feiertag gefallen ist.
Das forum gefällt mir
))))))
Ist das auch gesetzlich so oder nur eine vermutung?
Worauf bezieht sich jetzt die Frage?
Also ich denke wen man am 2ten kündigt dann kann man auch am
2ten gehn aber deshalb ja die frage, sind ja dann sonst keine
4 wochen mehr:smile:
4 Wochen sind 4 Wochen = 28 Tage ( nicht 1 Monat).
Abgabe am 02. (1. Tag zählt nicht mit)
Tag 1 = 03.
Tag 2 = 04.
Tag 3 = 05.
usw.
Tag 28 = 30.
Man könnte also sogar noch am 03. die Kündigung abgeben. Ende wäre dann der 31.
Also reicht das am 2ten um ende des Monats sprich 31ten
auszuscheiden ohne wen und aber…
Kannste gerne selber nachrechnen.
…zumahl der erste ja auf
einen feiertag gefallen ist.
Der spielt doch in der Rechnung gar keine Rolle.
1 „Gefällt mir“
Hallo Ynofear,
ergänzend zu Xolophos’ Antwort würde ich persönlich im Zweifelsfall lieber die Kündigung schon am Freitag vor dem Ersten abgeben
Denn letzten Endes will ich ja - wenn ich schon kündige - von dem Laden auch weg und mich wegen solcher Sachen nicht rumärgern. Und die zwei Tage, die Cheffe das früher weiss machen ja den Kohl auch nicht fett.
*wink*
Petzi
Das war ne spontankündigung und genau dieser tag macht es aus, da evtl ab ersten ein neuer Arbeitsplatz besteht:wink:
Hmm…kann man das nicht mit dem feiertag argumentieren?
Ist das irgendow festgeschrieben mit den 28 tagen?
Das wäre ja dann zum 30ten sogar noch möglich, richtig?
Das heißt vom 2ten ab 28tage gezählt wären dann der 30te.
Wie setzen sich die 28tage zusammen, jeweils 6 pro woche? und werden die sonntage da mitgezählt oder nur werktage?
danke schonmal
Ist das irgendow festgeschrieben mit den 28 tagen?
4 Wochen sind einfach 28 Tage. Der Gesetzgeber sieht auch keine andere Interpretation der „4 Wochen“ vor, wenns nicht irgendwo genauer definiert ist. (wie z.B. das mit den „Werktagen“ im Bundesurlaubsgesetz).
Das wäre ja dann zum 30ten sogar noch möglich, richtig?
Ja.
Das heißt vom 2ten ab 28tage gezählt wären dann der 30te.
Nein, gezählt ab dem 03.
Wie setzen sich die 28tage zusammen, jeweils 6 pro woche? und
werden die sonntage da mitgezählt oder nur werktage?
7 Tage. Soviele Tage wie eine Woche eben hat. Das wird einfach durch-gezählt ohne irgendwelche Unterbrechungen.
MfG
Hmm…kann man das nicht mit dem feiertag argumentieren?
Welcher Feiertag ist denn hier überhaupt gemeint? Der 01.01.? Den kann man doch getrost unter den Tisch fallen lassen, wenn sogar eine Kündigungsabgabe am 03. noch reicht, um das Arbeitsverhältnis zum 31.[01.] zu beenden. Wo ist das Problem?
wen das so ist, gibt es kein Problem:smile:
Laut tarifverträge sind es immer 4 wochen oder reden die da manchmal auch von 1nem monat?
Kann das im netz nicht finden, weißt du das?
Das wär ja dann schon ein unterschied.
Danke schonmal
Hmm…
wen das so ist… wär das ja mal was.
Hoffe das ist auch alles so, dank dir zumindest 1000mal:wink:
Laut tarifverträge sind es immer 4 wochen oder reden die da
manchmal auch von 1nem monat?
Weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht mal, welcher Tarifvertrag in dem Fall gilt. (Es gibt über 60.000 Tarifverträge in Deutschland)
Kann das im netz nicht finden, weißt du das?
Was finden? Den Tarifvertrag?
Das wär ja dann schon ein unterschied.
Stimmt. Es wäre ein Unterschied, ob da steht „1 Monat“ oder „4 Wochen“.
Genau, den tarifvertrag für das private transport- und verkehrsgewerbe kann ich nicht finden.
was sind den gesetzliche kündigungsfristen?
danke
Genau, den tarifvertrag für das private transport- und
verkehrsgewerbe kann ich nicht finden.
Wenn er für das Arbeitsverhältnis gilt, muss man ihm beim Arbeitgeber einsehen können. http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html
was sind den gesetzliche kündigungsfristen?
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Okay,
laut gesetzlicher kündigungsfrist,
So steht das da:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) 1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Könnte man also am 2ten. bzw. 3ten kündigen um ende des monats das arbeitsverhältniss zu beenden, richtig?
Arbeitsverhältniss besteht weniger als 2 jahre.
Könnte man also am 2ten. bzw. 3ten kündigen um ende des monats
das arbeitsverhältniss zu beenden, richtig?
Kommt drauf an, was nun gilt.
Einmal erzählst du was von Tarifvertrag, dann wieder die gesetzliche Regelung. *verwirrtguck*
Wann man die Kündigung spätestens abgeben muss, um zum Monatsende das Arbeitsverhältnis zu beenden (bei 4 Wochen Kündigungsfrist) hatten wir schon abgeklärt.
Ja bin selber ein bißchen verwirrt:smile:
da steht erst laut Tarifvertrag und dann nochwas von gesetzlichen kündigungsfristen.
Naja wie dem auch sei…es werden wohl die 4 wochen sein da nix von einem monat steht und das arbeitsverhältniss weniger als 2 jahre besteht.
Danke für deine große geduld und mühe…