Bezüglich der Kündigung habe ich noch eine andere Frage:Kann man kündigen und Resturlaub in Anspruch nehmen?
Auch wenn man Minusstunden hat, welche aber nicht durch eigenes Verschulden sondern durch schlampige Einplanung entstanden sind?
Bezüglich der Kündigung habe ich noch eine andere Frage:Kann
man kündigen und Resturlaub in Anspruch nehmen?
Auch wenn man Minusstunden hat, welche aber nicht durch
eigenes Verschulden sondern durch schlampige Einplanung
entstanden sind?
hi,
ja man kann nach der kündigung resturlaub nehmen (is ja vielleicht auch im sinne des arbeitgebers).
wenn man allerdings minusstunden hat, werden diese verrechnet denn jeder ist selbst für sein arbeitspensum verantwortlich. sollte die firma schlampig geplant haben, muss der arbeitnehmer immer wieder darauf hinweisen dass er mehr eingesetzt werden muss, bzw. einfach mal freiwillig zusätzlich kommen.
greetz, aly
Hallo,
ja man kann nach der kündigung resturlaub nehmen
Moment mal. Nicht das da Irrtümer entstehen. Man kann den Urlaub nicht einfach nehmen. Zumindest nicht in dem Sinne, dass der AN sich z.B. sagt ‚‚Ich hab noch x Tage Urlaub, wenn ich ab dem tt.mm.jj nicht mehr auf der Arbeit erscheine deswegen, ist das okay.‘‘ und das dann einfach in die Tat umsetzt.
Beantragt und genehmigt werden muss der Urlaub genau so wie sonst auch.
(is ja
vielleicht auch im sinne des arbeitgebers).
Manchmal ist es das aber nicht. Und dafür gibts dann die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung.
wenn man allerdings minusstunden hat, werden diese verrechnet
Mit dem Urlaub? Is nicht dein Ernst? Urlaub ist Urlaub und Über- bzw Minusstunden sind ne ganz andere ‚‚Schiene‘‘. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
denn jeder ist selbst für sein arbeitspensum verantwortlich.
Das sieht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aber anders -> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
sollte die firma schlampig geplant haben, muss der
arbeitnehmer immer wieder darauf hinweisen dass er mehr
eingesetzt werden muss, bzw. einfach mal freiwillig zusätzlich
kommen.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber haben einen Vertrag und beiden sollte klar sein, dass sie Pflichten haben. Eine des Arbeitgebers, ist unter anderen die vertraglich vereinbarte Beschäftigung. Der AG hat dafür zu sorgen, dass dem AN sozusagen genug Arbeit zur Verfügung steht. Unter dem Stichwort Annahmeverzug findet man noch mehr dazu in Suchmaschinen.
MfG