Kündigung

Hallo,

wenn ein Mieter fristgerecht kündigt, aber noch vor der Zustellung der Kündigung den informellen Vorschlag des Vermieters erhält, er solle sofort ausziehen: Ist der Mieter an die Kündigungsfrist gebunden?
Danke für Antworten.

Hallo

wenn sich beide einig sind kann man dies so vereinbaren und die Kündigung ändern.

Sie sind sich nicht einig. Der Vermieter hatte wohl Bedenken wegen einiger Zahlungsversäumnisse und wollte ihn durch den Vorschlag möglichst schnell loswerden.
Kann der Mieter trotzdem aus der Frist?

Kann der Mieter trotzdem aus der Frist?

wenn er schon eine neue Wohnung hat, der VM ihn los werden möchte, was spricht dagegen? Nur, dies sollte dann auch vereinbart werden, nicht - dass der Mieter dann bis zum Kündigungsende weiter Mieter zahlen muss.

Das war meine Ausgangsfrage: Muss eine Vereinbarung her und was gilt, wenn diese nicht erfolgt?
Dem Vermieter kam die Kündigung gerade recht und er hatte den Vorschlag unterbreitet, bevor er davon wusste.

Das war meine Ausgangsfrage: Muss eine Vereinbarung her und
was gilt, wenn diese nicht erfolgt?
Dem Vermieter kam die Kündigung gerade recht und er hatte den
Vorschlag unterbreitet, bevor er davon wusste.

Hat denn der Mieter schon eine neue Wohnung?

Mal angenommen, es handelt sich um eine angemietete Zweitwohnung.

Mal angenommen, es handelt sich um eine angemietete
Zweitwohnung.

Ich verstehe die Geschichte jetzt nicht so ganz.

Der Mieter hat gekündigt, Vermieter möchte, dass er sofort raus geht, Mieter hat eine Zweitwohnung, in die er einziehen kann.
Wo ist das Problem?

Mieter kann die Kündigung im Einvernehmen mit dem Vermieter in eine sofortige umwandeln, zu der beide ihr Einverständnis geben.

Mieter kann die Kündigung im Einvernehmen mit dem Vermieter in eine sofortige umwandeln, zu der beide ihr Einverständnis geben.

Das wäre z.B. eine Möglichkeit

Und warum stellt sich hier ein Problem?
Möchte der Vermieter auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen?
Der Mieter seine Kündigung ungeschehen machen?

Der Mieter hat ja anscheinend wirksam gekündigt > Kündigung = einseitige Willenserklärung = rein rechtlich nicht zurücknehmbar, nicht ungeschehen zu machen bzw. eben nur einvernehmlich/mit Einverständnis des Kündigungsempfängers.
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Le…

Man müsste schon wissen, was sich genau unter dem „informellen Vorschlag des Vermieters, er solle sofort ausziehen“ vorstellen soll

  • fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • ein Angebot zur einvernehmlichen vorzeitigen Vertragsauflösung - zu welchen Bedingungen?
  • oder was sonst?
  • existiert der „Vorschlag“ überhaupt beweisbar/schriftlich?

Rudi

Der Vermieter kann den Vorschlag gemacht haben, da er einen Mietnomaden befürchtet.
Mietzahlungen blieben aus und wurden erst auf Nachfrage überwiesen - Kaution trotz mehrmaliger (mündlicher) Aufforderung nicht gezahlt - Partner seit Monaten ‚zu Besuch‘(auch wenn der Mieter tagelang nicht anwesend war) - Treppenhaus wird als Abstellraum benutzt und ist dementsprechend verdreckt/beschädigt - Lärmbelästigung (Streit/Musik/Gestöhne…) der anderen Bewohner (u.a. eine sehr alte Dame) auch Nachts - Mieter bedient sich der Geräte im Keller - obendrein wird offen und dreist gekifft.
Der Mieter bringt kein Namensschild an und gibt seine Meldeadresse nicht bekannt - trägt seine Daten nicht in den Mietvertrag ein (war schon eingezogen…): Dummheit des Vermieters, er wird daraus gelernt haben - mittlerweile hat er die Adresse in Erfahrung gebracht.

Der Vorschlag, Streit zu vermeiden und die Wohnung zum ME zu räumen existiert auf einen handgeschriebenen Zettel (Datum, Unterschrift).
Einige Tage später trifft die Zustellung der Kündigung (zeitgleiche Datierung mit dem Vorschlag) seitens des Mieters ein.

Dem Vermieter wäre die einzuhaltene Kündigungsfrist lieber, da er sich um einen Nachmieter kümmern muss.
Der Auszug scheint im Gange zu sein, die Zahlung der Kaution ist nicht zu erwarten.

Hat der Vorschlag des Vermieters eine rechtliche Relevanz?

Hallo

Der Vorschlag, Streit zu vermeiden und die Wohnung zum ME zu räumen existiert auf einen handgeschriebenen Zettel (Datum, Unterschrift).
Einige Tage später trifft die Zustellung der Kündigung (zeitgleiche Datierung mit dem Vorschlag) seitens des Mieters ein.

Dem Vermieter wäre die einzuhaltene Kündigungsfrist lieber, da er sich um einen Nachmieter kümmern muss.

Das habe ich mir schon fast gedacht … der Beispiel-Sachverhalt ist ja derart problematisch, dass er schon fast aus dem wahren Leben stammen könnte …

Der Auszug scheint im Gange zu sein, die Zahlung der Kaution ist nicht zu erwarten.

Bis zum Mietende könnte der Vermieter übrigens noch immer (vereinfacht) auf Zahlung der Kaution klagen bzw. entsprechenden Mahnbescheidsantrag stellen (deutlich kostengünstiger).
Voraussetzung: aktuelle Zustellanschrift und/oder Meldeanschrift bekannt (z.B. i.d.R. problemlos über eine Einwohnermeldeamtsanfrage)

Hat der Vorschlag des Vermieters eine rechtliche Relevanz?

M.E. NEIN, da er lediglich ein Angebot darstellt, das zwecks rechtlicher Wirkung (Vertrag) aber vom Mieter auch beweisbar angenommen werden müsste. Ggfs. müsste der Mieter beweisen, dass die Angebotsannahme in einer angemessenen Zeit erfolgt wäre.
(Im Unterschied dazu stellt die Kündigung eine einseitige , lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung dar!)
Hierzu z.B.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/136…
http://www.lexexakt.de/glossar/angebot.php
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/145ff.htm

Die stattdessen zugegangene mieterseitige Kündigung liesse sich je nach beweisbarem Zeitablauf eventuell gar als Angebots-Ablehnung deuten.
Oder, wenn aus dem Angebot des Vermieters nicht eindeutig hervorgeht, dass er eine vorzeitige Vertragsaufhebung bzw. Verzicht auf weitere Mietzahlungen ab Auszug anbietet, dann wollte der unbedarfte und geplagte Vermieter damit womöglich eher eine ausserordentliche Kündigung damit zum Ausdruck bringen ? (Diese wäre aber leider unwirksam, wenn die Rechtsgrundlage=BGB-§ und das den Kündigungstatbestand verursachende vertragswidrige Verhalten des Mieters nicht benannt worden wären)
> Im Zweifel und wollte der Mieter aus dem Angebotszettel einen Rechtsvorteil zu seinen Gunsten beanspruchen (Wegfall des Mietzahlungsanspruchs des Vermieters), dann würde wohl ein Gericht/Richter sich damit beschäftigen müssen, zu deuten, was die Absicht des Vermieters war und welche Folgen daraus entstanden sein könnten.

Der Vermieter könnte daraus nun auch lernen, dass man niemals ein unbegrenzt gültiges Angebot abgibt (d.h. grundsätzlich eine Frist zur Annahme setzen!) bzw. dass man mögliche Folgen vor einer beweisbaren/schriftlichen Abgabe einer Erklärung überdenkt.

Sicherheitshalber könnte der Vermieter z.B. den Erhalt der Kündigung bestätigen, Termin zur Schlüsselrückgabe am letzten Miettag gemäß der mieterseitigen Kündigung vorschlagen - und dabei einfliessen lassen, dass sein Angebot zur vorzeitigen (etwa gar bedingungslosen?) Mietvertragsaufhebung aufgrund der zwischenzeitlich durch den Mieter erfolgten Kündigung natürlich hinfällig geworden ist.

Der Vermieter könnte gar noch nach Erhalt der mieterseitigen Kündigung seinerseits ausserordentlich/fristlos kündigen (soweit ein „Kündigungstatbestand“ vorliegt).

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass

  • bei berechtigter fristloser Kündigung des Vermieters und dadurch bedingtem vorzeitigem Mietende/Auszug, der Mieter bis zum unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglichen „ordentlichen“ Mietende zur Zahlung von Mietausfall/Schadensersatz (Kündigungsfolgeschaden) verpflichtet bleibt - d.h. dass der Vermieter durch seine berechtigte fristlose Kündigung nicht schlechter gestellt wird als wenn der Mieter das Mietverhältnis durch „ordentlich“ beendet hätte (BGB § 280)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
    http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
  • bei vorzeitigem, freiwilligem Auszug des Mieters nicht automatisch der Anspruch auf Mietzahlung entfällt (BGB § 537)
    http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Ei…
    dort Seite 23 - Der Mieter gibt das Gebrauchsrecht vor Ablauf der Mietzeit auf (z.B. durch vorzeitigen Auszug).

Rudi

DANKE!!!
Hallo Rudi,

ich danke dir sehr!

Liebe Grüsse.