Hallo,
meine Rchtsschutzversicherung hatte mir mitgeteilt, dass sich mein Beitrag zum 01.08.2008 erhöht. Eine Klausel im Vertrag besagt, dass man den Vertrag binnen eines Monats nach Bekanntgabe kündigen darf. Was bedeutet das denn jetzt? Habe ich noch den ganzen Monat Zeit?
Hallo,
ja Du kannst jetzt bereits kündigen und hast dafür einen Monat Zeit nach Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird zum 1.8. (dem Zeitpunkt der Erhöhung) wirksam. Sofern Du vor hast im Anschluß eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen: Achte darauf, dass aufgrund einer Vorversicherung die Wartezeit erlassen wird, wenn der Vertrag ohne zeitliche Lücke begonnen wird.
Viele Grüße
Andreas
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