Kündigung

Hallo,

ich hörte davon, daß jemand eine fristlose Kündigung seiner Mietwohnung bekam und der Vermieter erwartet, daß die Miete bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist gezahlt wird, mit der Begründung von Verlust wegen der nicht sofortig möglichen Neuvermietung.

Ist das rechtens?

Gruß Steffi

Hallo

Hallo,

ich hörte davon, daß jemand eine fristlose Kündigung seiner
Mietwohnung bekam und der Vermieter erwartet, daß die Miete
bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist gezahlt wird, mit
der Begründung von Verlust wegen der nicht sofortig möglichen
Neuvermietung.

Ist das rechtens?

Hier geht der VM auf Dummenfang :frowning:

Gruß Steffi

LG
Mikesch

Hallo!

Soweit Richtig.

Wenn der Mieter bei zulässiger fristlosen Kündigung, die Wohnung nicht räumt, ist er zu Schadenersatz verpflichtet.
(Weil der Vermieter die Wohnung nicht weiter vermieten kann.)

Es gibt auch einen Paragraphen darüber, was dieses besagt.
Müsste ich jetzt herauskramen, weil ich so einen Fall schon mal hatte.

PS: Der Vermieter muß Mieter, bei der schriftlichen Kündigung, darauf hinweisen.
Sonst gilt die Kündigung nicht.

gruß Claire

Danke Euch beiden.

Es bestätigt mein „Gefühl“. Ob der Mieter nun räumt? Weiß nicht, hab die Sache ja nur am Rande mitbekommen.

Gruß Steffi