Kündigung

Hallo,

ein Arbeitgeber schickt an einen seiner Arbeitnehmer einen Brief mit dem Betreff „Kündigungsbestätigung“.

Dieser enthält folgenden Satz:

„wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 03.11.2008, mit dem Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2009 kündigen.“

Der Arbeitnehmer hat in seinem Kündigungsschreiben um folgendes gebeten:

„Bitte bestätigen Sie mir, dass der Anstellungsvertrag am 28.02.2009 endet.“

Diese Bestätigung erfolgte nur mündlich, schriftlich verweigert der Arbeitgeber diese mit der Begründung, dass der Satz

„wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 03.11.2008, mit dem Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2009 kündigen.“

ausreichen würde.

Frage:

Dieser Satz bestätigt doch lediglich dass der Arbeitnehmer gekündigt hat und gibt keinerlei Auskunft darüber wann das Arbeitsverhältnis beendet ist, da der Arbeitgeber behaupten könnte, dass die Kündigung nicht gültig ist da zum Beispiel eine längere Kündigungsfrist greift.

Beste Grüße

Maximilian Kraft

Hallo,

Dieser Satz bestätigt doch lediglich dass der Arbeitnehmer
gekündigt hat und gibt keinerlei Auskunft darüber wann das
Arbeitsverhältnis beendet ist, da der Arbeitgeber behaupten
könnte, dass die Kündigung nicht gültig ist da zum Beispiel
eine längere Kündigungsfrist greift.

Ja, nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Dieser Satz bestätigt doch lediglich dass der Arbeitnehmer
gekündigt hat und gibt keinerlei Auskunft darüber wann das
Arbeitsverhältnis beendet ist,

Doch, tut er (indirekt). Die Kündigung beginnt immer ‚‚am‘‘ (= Kündigungsabgabedatum) und endet ‚‚zum‘‘ (= Beendigungsdatum).

Es besteht auch kein Anspruch daruf, dass die Kündigung überhaupt bescheinigt/bestätigt wird. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bescheinigt/bestätigt werden. Die Bestätigung ist also eine rein freiwillige Sache für den AG, die er nicht hätte tun müssen.

Außerdem: Wo ist das Problem? Wenn der AG die Kündigung monieren wollte, dann hätte er das ja schon mit der Bestätigung tun können. Hat er aber nicht.

MfG