Kündigung

Hallo:
Person A hat eine Arbeit aufgenommen, wurde am 3. Arbeitstag krank und hat sich telefonisch sofort und rechtzeitig (morgen früh, obwohl Person A Spätschicht hatte) beim Arbeitgeber gemeldet und mitgeteilt, dass er krank sei und einen Arzt aufsuchen müsse und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post zugesandt wird.
Die direkte Vorgesetzte (Schichtleiterin) war auch damit einverstanden.
Nachmittag kommt per Eilbote aber die Kündigung (Fristgerecht wie im Vertrag, Frist ist zum Ende des Monates 2 Wochen vorher in der Probezeit)
Frage an das sehr geehrte Forum: was hat Person A falsch gemacht?
Könnte es sein, dass Person A zu schnell krank geworden ist?
Person A fragt hier nach seinen Fehlern das Forum.

Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Gruß
Perkapt

Hallo!

Könnte es sein, dass Person A zu schnell krank geworden ist?

Kann sein oder auch nicht. Ist natürlich ein denkbar ungünstiger Augenblick, um krank zu werden. Das, zusammen mit vielleicht nicht restlos überzeugenden ersten 2 Tagen, kann natürlich zu so einer schnellen Reaktion führen. Es kann aber auch völlig andere Gründe geben, die gar nicht bei A zu suchen sind.

Gruß, Jan

Hallo Jan:
Danke für Antwort.
In den ersten zwei Tagen lief die Einarbeitung. Mehr war nicht geschehen.
Gruss
Perkapt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Muss man die Kündigung auch dem Jobcenter vorlegen?
Wird die Kündigung vielleicht Sperre mit sich bringen?
Danke

Noch etwas vergessen:
die zwei Wochen bis Ende des Monates ist Person A von der Arbeit frei gestellt worden.

Muss man die Kündigung auch dem Jobcenter vorlegen?
Wird die Kündigung vielleicht Sperre mit sich bringen?
Danke

Hi perkapt,

dass das nicht der allerguenstigste Termin fuer Person A war, krank zu werden hast Du ja schon gehoert. Aber sowas passiert halt (ich nehme zumindest an, dass wir von einer „ehrlichen“ Krankheit reden).

Aber was genau schreibt denn die Firma zur Begruendung der Kuendigung? Schreiben die ueberhaupt was? In jeden Fall wuerde ich Person A raten, schnellstmoeglich Kontakt zum zustaendigen Arbeitsamt aufzunehmen? Die koennen der Person A sicherlich raten, was zu tun ist bzw. ob die Firma ueberhaupt unter diesen Umstaenden (Krankheit der Person A) haette kuendigen duefen.

Ferner sollte sich Person A - so das nicht schon geschehen ist - unbedingt eine Bescheinigung vom Arzt holen, dass sie wirklich krank (und nicht etwa arbeitsunlustig oder so) war.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi:
Vielen Dank für Antwort :smile:
zur Ehrlichen Erkrankung:

Bevor Person A die Arbeit begann, hatte Person A 2 Tage vorher einen Termin bei der Sachbearbeiterin im Jobcenter, dort hat sie mit Person A das Gutachten des Psychologischen Dienstes besprochen, das wegen Person A erstellt worden war und sie es im Auftrag gegegeben hatte.
In diesem Gutachten ist festgestellt worden, dass die Leistungsfähigkeit für lange Zeit eingeschränkt sei.
Deswegen war Person A auch vorerst aus der Vermittlung für Arbeit heraus genommen worden. Das hat die Sachbearbeiterin während des Termins zwei Tage vor Beginn der Arbeit, also in diesem Termin, verkündet.
Trotzdem hat Person A ihr von der Arbeit erzählt und ihr vorgetragen, dass Person A es versuchen will und wir weden sehen, ob es geht.
Die Peson A hat trotz gravierende gesundheitliche Probleme Konflikte mit dem Gewissen, wenn Person A auf Kosten von Allgemeinheit lebt.
Kann man Gewissen töten? Dann gäbe es Ruhe.
Vielen Dank
Gruss
Perkapt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Petzi

Die weiteren Fragen:
Nein, die Firma gibt keine Begründung.
die Kündigung ist Fristgemäss, d.h. zum 02. 01. 09.
Person A ist bis dahin frei gestellt worden.
Danke
Gruss
Perkapt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi perkapt,

Vielen Dank für Antwort :smile:

bitteschoen :smile:

Das heisst, unsere Person A war vorher schon arbeitlos, richtig? In dem Fall wuerde ich an der Stelle von Person A Vertrag, Kuendigung und allfaellige weitere Korrespondenz mit der Firma (Emails? Faxe?) sowie der Krankschreibung vom Doc zu meinem Arbeitsamts-Menschen hinlatschen. Und das ganze lieber gestern als heute. Die koennen die Person A dann sicherlich beraten, wie sie am schlauesten vorgeht.

Vor allem scheint es ja so zu sein, dass Person A versucht hat „normal“ zu arbeiten, dies aber schon nach 2 Tagen misslungen ist. Das heisst, wahrscheinlich braucht Person A nun andere Hilfe als eine Arbeitsvermittlung. Aber auch hier kann sicherlich das Arbeitsamt (bzw. der zustaendige Arzt) entsprechende Anlaufstellen nennen.

Die Peson A hat trotz gravierende gesundheitliche Probleme
Konflikte mit dem Gewissen, wenn Person A auf Kosten von
Allgemeinheit lebt.
Kann man Gewissen töten? Dann gäbe es Ruhe.

Och, toeten ist so endgueltig :smile: Ich bin fast sicher, dass es da bessere Loesungen gibt - aber da gibt’s sicherlich bessere Fachleute als mich… Bitte, sag der Person A, dass sie fuer Ihre Krankheit auf jeden Fall fachlichen Rat einholen soll, ja?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi:
Danke Schön.
Fachlichen Rat und Gutachten sind vorhanden.
Person A werde mit Arbeitsamtmesch und Krankenkasse sprechen.
Das Ergebnis wird Person A Petzi mitteilen.
Gruss
Perkapt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]