Kündigung

Hallo!

Eine Frage:
Ein Arbeitnehmer erhält die Kündigung (Probezeit ist gerade erst abgelaufen), „fristlos / fristgerecht zum 31.01.“ (zwischen „fristlos“ und „fristgerecht“ steht ein weiteres Wort, welches mir zur Zeit nicht bekannt ist), per Einschreiben.

Als Grund wird angegeben, dass eine Krankmeldung nicht rechtzeitig abgegeben wurde, was nicht stimmt. Vom Arbeitnehmer wird ein anderer Grund vermutet (Arbeitgeber fühlt sich durch das Ansprechen von „Wahrheiten“ - Mängel in der Arbeitsqualität - gestört).

Kann der Arbeitgeber auf diese Art und Weise kündigen? Bzw. gibt es eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, dagegen vorzugehen?

Vielen Dank,
A.

Hallo,

(zwischen „fristlos“ und „fristgerecht“ steht ein weiteres
Wort, welches mir zur Zeit nicht bekannt ist),

[Rätselmodus an]Vermutlich steht da sowas wie ‚‚hilfsweise‘‘.[Rätselmodus aus]

Als Grund wird angegeben, dass eine Krankmeldung nicht
rechtzeitig abgegeben wurde, was nicht stimmt.

Das wäre Grund für eine Abmahnung, aber für ne fristlose Kündigung wärs zu wenig.

gibt es eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, dagegen
vorzugehen?

Ja, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

MfG

Hallo,

es lautet „fristlos, vorsorglich fristgerecht“. Bedeutet?

A.

Hallo,

es lautet „fristlos, vorsorglich fristgerecht“. Bedeutet?

Das sind sozusagen 2 Kündigungen gleichzeitig. Falls die fristlose Kü. beim Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden würde, gilt (stattdessen) dann die fristgerechte. Und ob er einfach fristgerecht kündigen kann, hängt von der Beschäftigungsdauer und der Mitarbeiterzahl ab.

Danke für die Antwort.
Hat der AG das Recht, fristgerecht zu kündigen, wenn die Mitarbeiterzahl hoch genug ist (über 50) und die Probezeit von sechs Monaten herum ist (10 Monate sind vergangen)? Wie ist es, wenn keine vorherige Abmahnung erfolgt ist bzw. der AG versucht, einen Beweis für das Nichteinhalten des Arbeitsvertrages (angeblich nicht abgebene Krankmeldung) zu finden (und ihn z.B. mit einem „loyalen“ „Zeugen“ auch findet, obwohl der AN Krankmeldungen immer rechtzeitig abgegeben hat oder die Krankmeldung vom Personal- Sekretärin- nicht an den AG weitergeleitet wurde)?

Gruß
Anne