Kündigung

Ich habe folgenden Fall:
Mit wurde ein Einfamilienhaus von meinen Eltern überschrieben.
Ich wollte nach Überschreibung die Gebäudeversicherung kündigen. Leider hatte ich die Kündigingsfrist um 3 Tage überschritten, somit schrieb mir die Versichterung: Kündigung erst zum nächsten Jahr möglich.
So weit, so gut.
Jetzt hatte ich am 7.1.09 einen Wasserrohrbuch. Den Schaden habe ich direkt am nächsten Tag telefonisch gemeldet und am 14.1. nocheinmal schriftlich. Jetzt kommt am 15.1. eine Kündigung seitens der Versicherung zum 11.1.!!! Geht sowas? Darf die Versicherung mich RÜCKWIRKEND kündigen???

Hallo,

kann es sein, dass Du im Rahmen der „Kündigung“ Deinen Beitrag nicht bezahlt hast? Auf der Kündigung sollte ein Grund stehen, warum gekündigt wurde.

Da am 11.01. gekündigt wurde, muss die Versicherung den Schaden ja regulieren, wenn Du ihn telefonisch an die Schadensabteilung gemeldet hast, sollte dies auch dokumentiert sein.

Viele Grüße

Andreas

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Da am 11.01. gekündigt wurde, muss die Versicherung den
Schaden ja regulieren,

Das ist ein Irrtum, die Versicherung kann alleine wegen der Schadensmeldung kündigen, wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt.

Die Regulierung könnte an anderen Umständen scheitern, z.B. wegen der von Dir schon erwähnten Beitragsrückstände.

Hey Nordlicht,

Da am 11.01. gekündigt wurde, muss die Versicherung den
Schaden ja regulieren,

Das ist ein Irrtum, die Versicherung kann alleine wegen der
Schadensmeldung kündigen, wenn es sich um einen versicherten
Schaden handelt.

da liegst Du falsch, die Versicherung kann nach einem Schadensfall kündigen, aber sie muss definitiv dann noch regulieren.

Die Regulierung könnte an anderen Umständen scheitern, z.B.
wegen der von Dir schon erwähnten Beitragsrückstände.

Das stimmt wiederrum.

Hab ich mich falsch ausgedrückt oder haben wir zwei uns falsch verstanden?

Lass uns reden :wink:

Viele Grüße

Andreas

da liegst Du falsch, die Versicherung kann nach einem
Schadensfall kündigen, aber sie muss definitiv dann noch regulieren.

Schadenshöhe innerhalb der Selbstbeteiligung ? Beitragsrückstände ? Obliegenheitsverltzung des VN ?

Das stimmt wiederrum.

Also muß sie nicht definitiv regulieren.

Hab ich mich falsch ausgedrückt oder haben wir zwei uns falsch
verstanden?

Letzeres.

Lass uns reden :wink:

Why not ?

Hallo

Schadenshöhe innerhalb der Selbstbeteiligung ?
Beitragsrückstände ? Obliegenheitsverltzung des VN ?

ja Du hast Recht *grins* aber davon hatte er ja nicht geschrieben :smile:

Das stimmt wiederrum.

Also muß sie nicht definitiv regulieren.

Hab ich mich falsch ausgedrückt oder haben wir zwei uns falsch
verstanden?

Letzeres.

Gut! :smile:

Lass uns reden :wink:

Why not ?

Schönen Abend!

Viele Güße

Andreas

Hi,

nach einer Schadenmeldung kann der VR zwar kündigen, aber nicht ausheiterem Himmel; er muss schon seine Eintrittspflicht anerkennen oder ablehnen. Ferner ist eine fristlose Kündigung nicht möglich, rückwirkend natürlich schon gar nicht.

Was steht den in dem Schreiben drin, wird dort Bezug genommen auf den Schaden? Oder liegt es an mangelnder Zahlung, s. u., aber dann hätte vorher auch schon etwas kommen müssen.

Jetzt bin ich aber neugierig: welcher VR ist denn das? Ich denke, ganz neutral darf man hier so etwas sagen.

Grüße, M