Hallo,
ein Mitarbeiter wird von seinem Unternehmen wie folgt gekündigt:
fristgerecht kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum Tag X aus betriebsbedingten Gründen.
Mit dem Erhalt dieser Kündigung werden Sie von jeder weiteren Arbeitsleistung freigestellt. Ihr restlicher Urlaubsanspruch sowie eventuell entstandene Überstunden werden mit dieser Freistellung verrechnet.
Hat der Gekündigte für den Zeitraum der Freistellung ein Recht auf Bezahlung?
Hat der Gekündigte für den Zeitraum der Freistellung ein Recht
auf Bezahlung?
Ja, aber er wird ja dem Schreiben nach weiter entlohnt.
Leitest du deine Antwort aus dem „Ihr restlicher Urlaubsanspruch sowie eventuell entstandene Überstunden werden mit dieser Freistellung verrechnet.“ ab?
Leitest du deine Antwort aus dem „Ihr restlicher
Urlaubsanspruch sowie eventuell entstandene Überstunden werden
mit dieser Freistellung verrechnet.“ ab?
Nein, das hat damit gar nichts zu tun. Damit will der Arbeitgeber nur klarstellen, dass der Arbeitnehmer nicht später noch Entschädigung für Urlaub und Überstunden verlangen kann.
Nein, das hat damit gar nichts zu tun. Damit will der
Arbeitgeber nur klarstellen, dass der Arbeitnehmer nicht
später noch Entschädigung für Urlaub und Überstunden verlangen
kann.
Heißt das sobald fristgerecht gekündigt wird, ist die Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses garantiert?