Kündigung

Mieterin wurde mit 6 monatiger, Sonderkündigungdfrist, zum 31. 07. gekündigt. (Mietvertrag wurde zum 01.01.2011 geschlossen und am 30.01.2011 gekündigt!)
Wann muss Mieterin wirklich raus, wenn sie noch nichts geeignetes für sich, den Lebenspartner und die beiden Katzendamen, gefunden hat?
Kann man sie einfach unter ne Brücke verbannen???

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Wann muss Mieterin wirklich raus

Am 31.07.2011, Frist für Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung nach § 574b BGB bereits abgelaufen.

Kann man sie einfach unter ne Brücke verbannen???

Es gibt Hotels

Kann man sie einfach unter ne Brücke verbannen???

Es gibt Hotels

Und Tierheime.

Seit 30.1. hatte die Mieterin ja massig Zeit … Hat sie denn in der langen Zeit mal prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist? Angesichts der Tatsache, dass der Mietvertrag erst 4 Wochen vorher geschlossen wurde, bestehen da beträchtliche Zweifel. Und mit welcher Begründung wurde gekündigt?

Zweifel?
Es handelt sich offensichtlich um ein vom Vermieter mitbewohntes Zweifamilienhaus (erkennbar an der Kündigungsfrist). Da ist die Kündigung ohne Benennung eines Grundes möglich.

vnA