Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte zum 1.9. meinen job wechseln .

jetzt steht folgendes im vertrag :
eine kündigung des arbeitsverhältnisses ist unter einhaltung einer frist von 2 wochen zum monatsende zulässig.
verlängert sich die kündigungsfrist für die firma aus tariflichen oder gesetzlichen gründen, gilt die verlängerung auch für den arbeitnehmer.
das anstellungsverhältnis endet mit ablauf des monats, in dem der arbeitnehmer das 65. lebensjahr vollendet, ohne dass es einer kündigung bedarf.
die ordentliche kündigung des anstellungsvertrages vor arbeitsantritt ist ausgeschlossen .

nun meine frage .
ist das mit den 2 wochen noch aktuell ?
reicht es wenn ich am 15.08 die kündigung abgebe ?
habe angst das in dem text was drin steht was ich nicht verstehe und dann nicht am 1.9. den anderen job annehmen kann .

danke

Wie lange sind Sie denn inzwischen bei dem Unternehmen beschäftigt?

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte zum 1.9. meinen job wechseln .

jetzt steht folgendes im vertrag :
eine kündigung des arbeitsverhältnisses ist unter einhaltung
einer frist von 2 wochen zum monatsende zulässig.
verlängert sich die kündigungsfrist für die firma aus
tariflichen oder gesetzlichen gründen, gilt die verlängerung
auch für den arbeitnehmer.
das anstellungsverhältnis endet mit ablauf des monats, in dem
der arbeitnehmer das 65. lebensjahr vollendet, ohne dass es
einer kündigung bedarf.
die ordentliche kündigung des anstellungsvertrages vor
arbeitsantritt ist ausgeschlossen .

nun meine frage .
ist das mit den 2 wochen noch aktuell ?
reicht es wenn ich am 15.08 die kündigung abgebe ?
habe angst das in dem text was drin steht was ich nicht
verstehe und dann nicht am 1.9. den anderen job annehmen kann

Hallo, alles richtig was hier angefragt wird. Nur eins muß man sicherstellen, dass der Arbeitgeber auch am 15.08. tatsächlich Kenntnis von der Kündigung hat. Und da fangen die Probleme dann an, weil sich manches verschleiern lässt und dann ganz schlecht beweisen lässt. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder per Einschreiben am 10.08. aufgeben bei der Post oder persönlich am 14.08. dem Arbeitgeber bzw. einem bevollmächtigten Vertreter (Also Sekretär(in) )übergeben.

Das war’s

Hallo

die Frage kann so nicht beantwortet werden, dazu müsste ich wissen wann Sie eingetreten sind und welcher Tarifvertrag besteht.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind bei einer 6 monatigen Probezeit - 14 Tage ohne festes Ende (das heißt die 14 Tage beginnen bei Abgabe der Kündigung.
nach der Probzeit sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.

Alles Gute
G.