Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 10 Monaten in meiner Firma beschäftigt. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr, welcher im November ausläuft. Nun wurde ich vor 3 Wochen krank geschrieben. Für die erste Woche habe ich einen Krankenschein, für die aktuelle auch. Letzte Woche hatte mein Arzt Urlaub, weshalb ich keinen habe. Nun rief mich letzte Woche Dienstag eine Arbeitskollegin auf meinem Diensthandy an und teilte mir mit, dass mein Chef mich kündigen möchte, wann und warum kann sie mir nicht sagen, sie soll es mir nur mitteilen, da es aus der Geschäöftsführung keiner macht. Gestern habe ich die Kündigung ohne Angaben von Gründen zum 31.08. bekommen. Da unsere Firma allerdings einen Betriebsrat hat, hätte ich doch vorher angehört werden müssen, soweit ich weiss. Dies ist nicht passiert. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Zumal ich es doch sehr dreist empfinde, dass mein Chef letzte Woche in gesonderten Team´besprechungen bereits von meiner Kündigung erzählt hat, obwohl ich erst gesetern offiziell davon erfahren habe. Es hätte ja auch sein können, dass ich am Montag wieder arbeiten möchte. Im Kündigungschreiben steht auch nichts von Freistellung, Resturlaub etc. Dazu sei noch erwähnt, dass ich in der ersten Woche meiner Krankheit bei der Geschäftsführung war und mitteilte, dass ich Burn Out Symptomatik habe, wo mir noch gesagt wurde, ich könne auch freigestellt werden und soll mich nun erstmal erholen etc. Der Chef ließ dann wohl letzte Woche verlauten, er hat auf sowas keine Lust, das dauert ihm zu lange.

Vielen Dank vorab für die Hinweise.

Gruß

Andreas

Hallo Andreas,

auch ein befristeter Vertrag ist kündbar, wenn die Parteien sich darauf geeinigt haben. Im Vertrag müsste also stehen: Der Arbeitsvertrag ist während der Befristung normal kündbar.

Sie sind länger als 6 Monate dabei und es sind mehr als 10 Arbeitnehmer dort beschäftigt. Dann haben Sie trotz Ihrer Befristung Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Damit ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt ist. In Betracht kommt hier ein personen- oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund: Krankheit oder nicht rechtzeitige Übersendung der AU-Bescheinigung.

Unterstellt, diese beiden Punkte lägen vor, dann rechtfertigen diese noch nicht die Kündigung. Sie müssen also innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Leider bringt dies Ihnen insgesamt nur drei Monate Gehalt, da ja das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung am 30.11.2011 ausläuft. Sie haben nach Ihrer Schilderung sehr gute Karten.

Ran an den Speck. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie selbst die Klage erheben, indem Sie zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts gehen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

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Hallo,

im Vorfeld erst einmal müssen Sie natülich, auch wenn Ihr Arzt Urlaub hat, einen Krankenschein in Ihrem Betrieb abgeben. Dazu sind Sie verpflichtet, ansonsten gelten die Zeiten ohne Beleg als Bummelzeiten. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser zur Kündigung angehört werden, sie jedoch nicht. Ist das geschehen und der Betriebsrat hat zugestimmt, ist die Kündigung so rechtens. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit Arbeitsschutzklage einzureichen.

LG Bea

Hallo Andreas,

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kann nur während der Laufzeit gekündigt werden wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Gib es eine solche Vereinbarung nicht ist keine ordentliche Kündigung wie in Ihrem Fall möglich. Der Betriebsrat muss angehört worden sein. ( einfach mal Nachfragen) Sie müssen nicht angehört werden.

Problematisch sehe ich Ihre Abwesenheit von der Arbeit in der Woche in welcher Ihr Arzt Urlaub hatte. Da hätten Sie sich an die Vertretung Ihres Arztes wenden müssen. Dies könnte als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen, jedoch nicht ohne vorherige Abmahnung.

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 10 Monaten in meiner Firma beschäftigt. Ich habe
einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr, welcher im
November ausläuft. Nun wurde ich vor 3 Wochen krank
geschrieben. Für die erste Woche habe ich einen Krankenschein,
für die aktuelle auch. Letzte Woche hatte mein Arzt Urlaub,
weshalb ich keinen habe.

Das ist sehr ungünstig, denn damit hast Du in dieser Woche unentschuldigt gefehlt.

Du hättest für die Fortsetzung der AU-Bescheinigung notfalls einen anderen Arzt aufsuchen müssen, falls Dein Arzt keine Urlaubsvertretung hatte.

Nun rief mich letzte Woche Dienstag

eine Arbeitskollegin auf meinem Diensthandy an und teilte mir
mit, dass mein Chef mich kündigen möchte, wann und warum kann
sie mir nicht sagen, sie soll es mir nur mitteilen, da es aus
der Geschäftsführung keiner macht. Gestern habe ich die
Kündigung ohne Angaben von Gründen zum 31.08. bekommen.

Welche Kündigungsfrist steht denn in Deinem Vertrag?

Und wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb?

Da

unsere Firma allerdings einen Betriebsrat hat, hätte ich doch
vorher angehört werden müssen, soweit ich weiss.

Du zwar nicht, aber der Betriebsrat hätte gehört werden müssen.

Weisst Du, ob das geschehen war?

Wende Dich mal an den Betriebsrat und frage nach, was da los war.

Dies ist

nicht passiert. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Zumal ich es
doch sehr dreist empfinde, dass mein Chef letzte Woche in
gesonderten Team´besprechungen bereits von meiner Kündigung
erzählt hat, obwohl ich erst gesetern offiziell davon erfahren
habe. Es hätte ja auch sein können, dass ich am Montag wieder
arbeiten möchte. Im Kündigungschreiben steht auch nichts von
Freistellung, Resturlaub etc.

Das steht üblicherweise nicht in einer Kündigung.

Dazu sei noch erwähnt, dass ich

in der ersten Woche meiner Krankheit bei der Geschäftsführung
war und mitteilte, dass ich Burn Out Symptomatik habe, wo mir
noch gesagt wurde, ich könne auch freigestellt werden und soll
mich nun erstmal erholen etc. Der Chef ließ dann wohl letzte
Woche verlauten, er hat auf sowas keine Lust, das dauert ihm
zu lange.

Vielen Dank vorab für die Hinweise.

Gruß

Andreas

RE: Kündigung wegen Krankheit

ich bin seit 10 Monaten in meiner Firma beschäftigt. Ich habe
einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr, welcher im
November ausläuft. Nun wurde ich vor 3 Wochen krank
geschrieben. Für die erste Woche habe ich einen Krankenschein,
für die aktuelle auch. Letzte Woche hatte mein Arzt Urlaub,
weshalb ich keinen habe. Gestern habe ich die
Kündigung ohne Angaben von Gründen zum 31.08. bekommen. Da
unsere Firma allerdings einen Betriebsrat hat, hätte ich doch
vorher angehört werden müssen, soweit ich weiss. Dies ist
nicht passiert.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Zumal ich es

Guten Tag,

  1. in einem befristeten Vertrag müsste die ordentliche Kündigung ausdrücklich zusätzlich vereinbart worden sein. Lesen Sie bitte den Vertrag.
  2. dann ist das eine krankheitsbedingte Kündigung, die angesichts der auf 6 Wochen begrenzten Lohnfortzahlung unwirksam sein dürfte, wenn der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (mehr als 10 Beschäftigte)
  3. für eine ausserordentliche Kündigung könnte die fehlende AU reichen. Diese ist aber nicht ausgesprochen worden.
  4. Sie müssen natürlich auch wenn der Arzt in Urlaub ist eine AU bringen. Dann ggfs vom Vertreter.
  5. Wenn der Betrieb einen Betriebsrat hat, muss man zwar nicht Sie anhören, aber den Betriebsrat.
  6. Resturalub etc. ergibt sich aus dem Gesetz.
  7. Sie sollten Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen seit Zugang der Kündigung einreichen. Vergessen Sie nicht, sich sofort arbeitslos uzu melden.

Alles Gute

Hatte gleich nach der Beantwortung eine Störung im Internet. Nun weiß ich nicht, ob meine Antwort gesendet wurde. Betriebsrat muss vor einer Kündigung angehört werden.

Hallo Andreas,
urlaubsbedingt leider erst heute eine Antwort.
Der Betriebsrat soll den Betroffenen hören, er muss nicht. Der Chef kann von der Kündigungsabsicht sprechen, bevor der Betroffene es weiß, warum sollte er nicht??? Wenn Du am Montag wieder hättest arbeiten wollen (wobei es ja wohl weniger ums möchten geht, als ums können), kannst du das doch tun, hat mit der Kündigung nichts zu tun, die ist ja erst um 31.8.
Begründen muss der Chef die Kündigung auch nicht, dass müsste er erst in einem Gerichtsprozess. Dazu kann ich allerdings nicht raten.
Arbeitsverhältnisse werden „ordnungsgemäß abgewickelt“, bedeutet, wenn Urlaub übrig ist, muss der ausgezahlt werden (die Anzahl der Tage werden allerdings vom Arbeitslosengeld abgezogen). Wo sollte das Interesse des Chefs liegen dich freizustellen???
Erlaube mir den Hinweis, dass das mit der fehlenden AU nicht in Ordnung ist und sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung gewesen wäre. Dein Arzt ist sicherlich nicht völlig überraschend in den Urlaub gegangen, heißt, du hättest dich am Tag vor Urlaubsantritt weiter AU schreiben lassen können. Außerdem hat jeder Arzt eine Vertretung oder Vertretungspraxis.
Deshalb kann ich auch nicht zu einer Klage raten, der Arbeitgeber hat sich korrekt verhalten.
Und noch einen Tipp: auf Burn-Out reagieren Arbeitgeber immer sehr unwirsch. Es ist klar, dass so etwas dauert; der Arbeitnehmer wird als nicht ausreichend belastbar eingestuft etc. So etwas würde ich also keinem Arbeitgeber erzählen!!! Und schon gar nicht bei einem befristeten Vertrag.
Es tut mir sehr leid, dir keine erfreulichere Auskunft geben zu können, aber die wäre unseriös.
Ich wünsche dir alles Gute!
Gruß
Brigitte

Hallo

wenn Ihr Arzt im Urlaub ist, hat er doch sicher eine Vertretung - wenn Sie krank sind brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wenn Sie keine haben und nicht zur Arbeit gehen, fehlen Sie unentschuldigt. Sie hätten mit Ihrem Arbeitgeber reden sollen, und ggf. Urlaub nehmen sollen.
Der Arbeitgeber hätte Sie darauf hin abmahnen müssen, was er wohl nicht gemacht hat. Die Woche ohne Krankmeldung muss der Arbeitgeber nicht bezahlen.
Wenden Sie sich jetzt an den Betriebsrat und erzählen Sie ihre Sachlage. WEnn Sie Burn Out haben dann sollten Sie etwas für Ihre Genesung tun und mit Ihrem Arzt sprechen.
Wollen Sie noch bis Ende November arbeiten?
Wenn in der Kündigung keine Freistellung vereinbart wurde müssen Sie arbeiten oder sich krank schreiben lassen wenn sie krank sind.

Alles Gute.
G.