Kündigung 1&1-Komplettanschluss wegen Umzug

Hallo,

ich wohne momentan in einer eigenen Wohnung in Thüringen und habe dadurch einen 1&1-Komplettanschluss. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Jetzt ergab sich aber, dass ich im August in ein Studentenwohnheim nach Berlin umziehen werde. In diesem Studentenwohnheim gibt es jedoch eigenes Wlan. Nun muss ich aber bis 2011 meinen 1&1-Komplettanschluss bezahlen obwohl ich ihn nicht nutzen kann. Was kann ich tun? :frowning: Ich bitte euch um Antworten!

Hallo,

ich wohne momentan in einer eigenen Wohnung in Thüringen und
habe dadurch einen 1&1-Komplettanschluss. Die Vertragslaufzeit
beträgt 2 Jahre. Jetzt ergab sich aber, dass ich im August in
ein Studentenwohnheim nach Berlin umziehen werde. In diesem
Studentenwohnheim gibt es jedoch eigenes Wlan.

Okay.

Nun muss ich
aber bis 2011 meinen 1&1-Komplettanschluss bezahlen obwohl ich
ihn nicht nutzen kann.

Woraus ergibt sich, dass Du ihn nicht nutzen kannst? Ich könnte verstehen, dass Du ihn nicht nutzen willst, aber das klingt hier anders. Oder?

Sebastian

Das Studentenwohnheim besitzt einen eigenen Internetanbieter,
der für alle zur Verfügung steht…

Hallo!

Das Studentenwohnheim besitzt einen eigenen Internetanbieter,
der für alle zur Verfügung steht…

Dieser Internetanbieter interessiert 1&1 nicht. Der Dienstleistungsvertrag zwischen 1&1 und Dir ist ein Vertrag zwischen 1&1 und Dir. Das mag sich nun sehr flapsig anhören, entspricht aber exakt den Tatsachen.
Selbst dann, wenn das Studentenwohnheim einen separaten Internetanschluß für einen der Bewohner nicht ermöglicht, hat das auf den Vertrag keinen Einfluß. Aus dem Vertrag würdest Du allenfalls dann rauskommen, wenn 1&1 seinen Teil nicht mehr erfüllen kann, weil der Anbieter am neuen Wohnort nicht präsent ist. Hierzu ist das Kleingedruckte zu lesen.

Larry

Hallo,

Selbst dann, wenn das Studentenwohnheim einen separaten
Internetanschluß für einen der Bewohner nicht ermöglicht, hat
das auf den Vertrag keinen Einfluß. Aus dem Vertrag würdest Du
allenfalls dann rauskommen, wenn 1&1 seinen Teil nicht mehr
erfüllen kann, weil der Anbieter am neuen Wohnort nicht
präsent ist.

na das sehe ich etwas anders, Erfüllungsort ist immerhin die Wohnung des Kunden. Wie 1&1 dahinkommt, ist deren Problem, und wenn sie das nicht können, dann erfüllen sie den Vertrag nicht.

.m

Hallo!

Aus dem Vertrag würdest Du allenfalls dann rauskommen, wenn 1&1
seinen Teil nicht mehr erfüllen kann, weil der Anbieter am neuen
Wohnort nicht präsent ist.

In dem Fall erfüllt 1&1 seinen Vertrag nicht.

na das sehe ich etwas anders, Erfüllungsort ist immerhin die
Wohnung des Kunden. Wie 1&1 dahinkommt, ist deren Problem, und
wenn sie das nicht können, dann erfüllen sie den Vertrag
nicht.

In dem Fall erfüllt 1&1 seinen Vertrag nicht.

Wo ist der Unterschied, der Dich etwas anders sehen läßt?

Zu bedenken ist allerdings, daß sich viele Beschwerden auf hinterlistige Klauseln richten, die einen Fortbestand des Vertrages zementieren sollen, obwohl sogar der Anbieter selbst seinen Teil nicht mehr erfüllen kann. Hier muß der Kunde zu oft auf seinem Recht bestehen, weil es ihm nicht eingeräumt werden soll.

Interessant zu erfahren wäre nun, ob 1&1 seinen Teil am neuen Wohnort erfüllen kann. Die UP hüllt sich bequem in Schweigen und denkt nur über den verfügbaren Zugang nach, der mit der Sache aber nicht das Geringste zu tun hat. Als ob das etwas ändern würde.

Larry

Hallo,

Aus dem Vertrag würdest Du allenfalls dann rauskommen, wenn 1&1
seinen Teil nicht mehr erfüllen kann, weil der Anbieter am neuen
Wohnort nicht präsent ist.

In dem Fall erfüllt 1&1 seinen Vertrag nicht.

na das sehe ich etwas anders, Erfüllungsort ist immerhin die
Wohnung des Kunden. Wie 1&1 dahinkommt, ist deren Problem, und
wenn sie das nicht können, dann erfüllen sie den Vertrag
nicht.

In dem Fall erfüllt 1&1 seinen Vertrag nicht.

Wo ist der Unterschied, der Dich etwas anders sehen läßt?

Ich verstehe „Wohnort“ als Stadt, Straße o.ä., jedenfalls als deutlich unkonkreter als die Wohnung des Kunden. Damit wäre es vollkommen irrelevant, ob 1&1 den Wohnort versorgt, relevant sind nur die Wohnräume des Kunden. Selbst wenn sie es nur nicht schaffen, vom Bordstein ins Haus zu kommen, erfüllen sie schon nicht.

Vielleicht nur ein sprachliches Problem, aber bei der UP könnte tatsächlich genau das der kleine aber feine Unterschied sein :smile:

das siehst du falsch!
Der Vertrag wurde da schon genauer benannt. Der Kunde bezieht für einen festgelegten Punkt (die angebene Adresse bei dem Vertragsschluss) die Leistung. Es kann doch nicht 1und1 angelastet werden, wenn jemand umzieht.
Mal so als Beispiel, ich biete dir einen Vertrag an, das du bei mir jeden Dienstag den Computer durch die Wohnung trägst. Das machen wir als 2 Jahres Vertrag und es ist für dich locker, weil wir Nachbarn wären. Die ersten 6 Monate machst du es für Null Euro im Monat, da die letzen 18 Monate dafür 100 Euro pro Monat bringen. Dann zieh ich nach 6 Monaten 1000km weg und verlage mit der Begründung, Leistungsort ist immer mein Wohnort, das du das weiter machst oder mich aus dem Vertrag lässt…

gruß

malte ist ja lieb das du helfen willst, aber solche Fragen sind im Rechtsbrett besser aufgehoben (würde da zwar wegen mit der Fragestellung gelöscht aber was solls :wink: ) und vorallem sollte man da von der herrschenden Meinung ausgehen und die Grundsätze des BGB verstanden haben :wink:. Wenn sich jemand wegen einer „Meinung“ auf einen Rechtsstreit einlässt und den mit fliegenden Fahren und vielen Kosten verliert hast du damit sicher nichts gewonnen.

gruss

das siehst du falsch!

Nein.

Der Vertrag wurde da schon genauer benannt. Der Kunde bezieht
für einen festgelegten Punkt (die angebene Adresse bei dem
Vertragsschluss) die Leistung. Es kann doch nicht 1und1
angelastet werden, wenn jemand umzieht.

Wird es ja auch nicht. Dieser Fall wird in den AGB von 1&1 behandelt, und dort heißt es, daß der Vertrag weiter besteht, sofern 1&1 ihn erfüllen kann. Die Erfüllung findet in der Wohnung des Kunden statt.

.m

die agb sagen dazu nichts. aber 1und1 bietet dir aus kulanz bei den nötigen nachweisen an, das du gegen eine zahlnung aus dem vertrag rauskommst. also kein sonderkündigungsrecht…
gruss