eine Freundin von mir braucht Hilfe. Sie hat bei der Allianz eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und kann diese jetzt finanzell sich nicht mehr leisten. Leider hat sie das Kleingedruckte im Vertrag nicht beachtet und einen Vertrag mit 10 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Sie hat bereits versucht zu kündigen aber die Kündigung wurde abgelehnt. Dann wurde ihr angeboten den Vertrag ein Jahr stillzulegen und danach wieder aufzunehmen. Haken an der Sache: Die Laufzeit verlängert sich um das Jahr und eine Sicherung des Beitrages ist nicht mehr gegeben. Dh. nach der Unterbrechung kann der Beitrag steigen.
Hat jemand einen Rat wie sie trotzdem die Versicherung kündigen kann?
Ist es ratsam gar keine Beiträge mehr zu zahlen und warten bis die Versicherung den Vertrag von sich aus kündigt? Wobei man ja nicht weis wie weit die Allianz mit ihrem Mahnverfahren geht.
„… * Versicherungsabschluss vor 1991 Für Verträge, die vor 1991 auf fünf oder zehn Jahre abgeschlossen wurden, gilt nur dann ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn der Ablauf im Antrag bereits vorgedruckt war. Hier können Sie drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Übrigens ab Ende 2000 endet die 10-Jahre-Laufzeit automatisch und die Verträge werden wie Einjahresverträge behandelt.
* Versicherungsabschluss 1991 bis 24.6.1994 Haben Sie einen Vertrag in den alten Bundesländern zwischen 1991 und 1994 unterschrieben, können Sie ihn bereits nach drei Jahren mit einer Dreimonatsfrist diesen Vertrag kündigen, außer wenn ein Dauerprämiennachlass für die lange Laufzeit gewährt wurde.
* Versicherungsabschluss nach dem 24.6.1994 Haben Sie nach dem 24.6.1994 einen Mehrjahresvertrag unterschrieben, können Sie diesen unter Beachtung der Dreimonatsfrist zum Ende des fünften Versicherungsjahres kündigen, auch wenn vorher eine längere Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
* Versicherungsabschluss vor 1993 in den neuen Bundesländern In den neuen Bundesländern gilt das vorzeitige Kündigungsrecht nur für Verträge von Privatpersonen, die bis Ende 1992 abgeschlossen wurden. Für Verträge ab 1993 gelten die selben Regeln wie in den alten Bundesländern…“
Hat jemand einen Rat wie sie trotzdem die Versicherung
kündigen kann?
sollte nach o.g. maßgaben zum ablauf gehen.
Ist es ratsam gar keine Beiträge mehr zu zahlen und warten bis
die Versicherung den Vertrag von sich aus kündigt? Wobei man
ja nicht weis wie weit die Allianz mit ihrem Mahnverfahren
geht.
nein. ein gerichtliches mahnverfahren hilft niemandem. dann wirds teuer. und so lange keine ev gemacht wurde, wird die allianz versuchen an die kohle zu kommen.
gruß
snake
Tja, das macht zumindest etwas Hoffnung das meine Freundin wenigstens vor den 10 Jahren aus dem Vertrag rauskommt. Die Versicherung wurde erst im Mai´05 abgeschlossen. Trotzdem 5 Jahre (bzw.4 Jahre) den Beitrag noch zahlen ist auch heftig. Aber nun ja, man kann sagen selber schuld. Man sollte immer das Kleingedruckte lesen! Von Versicherungsvertreter kommt auch nur ein „tut mir leid da kann ich auch nichts machen“. Tz, tz na danke das war die letzte Versicherung die sie bei dem abgeschlossen hat!
Evtl. kann man es über einen Beratungsfehler versuchen, wenn der Vertreter nicht auf die Vertragsdauer hingewiesen hat! Ist aber schwierig und unter Umständen auch nicht die feine englische Art.
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Evtl. kann man es über einen Beratungsfehler versuchen, wenn
der Vertreter nicht auf die Vertragsdauer hingewiesen hat! Ist
aber schwierig und unter Umständen auch nicht die feine
englische Art.
Das habe ich mir auch schon überlegt. Nur das zu beweisen ist fast unmöglich, da es keine Zeugen gibt. Und einen Beweis will die Allianz sicher haben!?!
Gedanken würde ich mir dem Versicherungsvertreter gegenüber keine machen, ich mein das der die Laufzeit von 10 Jahren verschwiegen hat, ist auch nicht die feine englische Art.
Gedanken würde ich mir dem Versicherungsvertreter gegenüber
keine machen, ich mein das der die Laufzeit von 10 Jahren
verschwiegen hat, ist auch nicht die feine englische Art.
bist Du Dir nach 5Jahren denn noch sicher, ob er das verschwiegen hat? Ist es nicht vielleicht so, daß die versicherte Person nur gedacht hat: ‚Dadurch wird’s billiger!‘?
Gruß
Axel (der sich durchliest, was er unterschreibt)
ein Vertrag ist zunächst einmal etwas, wozu sich beide Seiten verpflichten. Wenn deine Freundin einen Versicherungsantrag unterschrieben hat, in dem die lange Laufzeit vermerkt ist, muss sie sich also auch daran halten.
Wenn sie nicht zahlt, geht zuerst der Versicherungsschutz verloren und die Versicherung kann das Geld mit Mahnverfahren, Inkassobüro undsoweiter eintreiben, woraus i.d.R. neue Kosten resultieren.
Kündigt die Gesellschaft wegen Nichtzahlung, muss der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode dennoch gezahlt werden und der Versicherungsschutz ist auch weg. Es ist dann sehr schwer, in solch einem Falle zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Ein Zehnjahresvertrag beinhaltet übrigens nicht automatisch eine Beitragssicherung. Bei einer Beitragserhöhung besteht dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Leistungsumfang nicht erhöht wird.
Wenn deine Freundin ihre finanzielle Notlage verständlich darlegen kann, möglicherweise mit Kopie Bewilligungsbescheid ALG oder ähnlichen Dokumenten wäre es einen Versuch wert, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Dieser setzt sich dann mit der Gesellschaft in Verbindung und versucht, zu schlichten bzw. eine einvernehmliche Regelung zu finden. Bisherigen Schriftwechsel mit der Allianz beilegen. Nähere Infos unter www.versicherungsombudsmann.de .
Ich empfehle, im Sachversicheruingsbereich generell nur Jahresverträge abzuschließen, die sich um je ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden. Das ist fair - langlaufende Verträge nutzen meist nur der Versicherungsgesellschaft und deren Vertreter.