Armin arbeitet seit 5 Jahren bei einem größeren Unternehmen.Ab 23.12. nimmt er sich seinen genehmigten Urlaub
Am 3.1. erhält er die Kündigung zum 22.12.
Wo gibt es denn sowas?Selbst wenn laut Arbeitsvertrag vielelicht keine Kündigungsfrist besteht,kann man doch jmd nicht rücKwirkend kündigen?
Ausserdem hat „Armin“ kein Gehalt vom Monat 12 bekommen.Das Arbeitsamt braucht nun zur weiteren Bearbeitung einen Arbeitsnachweis,den er wohl auch nicht bekommen hat!?
Wo gibt es denn sowas?Selbst wenn laut Arbeitsvertrag
vielelicht keine Kündigungsfrist besteht,kann man doch jmd
nicht rücKwirkend kündigen?
Wieso rückwirkend? Das Jahr steht doch gar nicht dabei.
Spaß beiseite: Natürlich geht ne rückwirkende Kündigung nicht. Und ne Kündigung ohne Kündigungsfrist ist nur bei ner fristlosen Kündigung (deswegen heißt die so) möglich. Also dürfte wohl auch in dem Fall eine Kündigungsfrist gelten. Wenn weder eine arbeits- noch tarifvertragliche gilt, dann zumindest eine gesetzliche.
Was hat der AN denn unternommen?
Rückfrage
Hallo,
kann es sein, dass Armin aus Sicht des Arbeitgebers unerlaubt Urlaub genommen hat und deshalb fristlos gekündigt wurde? Was ist denn asl Kündigungsgrund angegeben?
Gruß
loderunner
hhmm…der „Armin“ hat dagegen nichts unternommen.zudem war er ja im urlaub und hat die kündigung vom 2.1. so erst am 6.1. gelesen.
der urlaub war genehmigt und als kündigungsgrund war die schlechte auftragslage des AG
hhmm…der „Armin“ hat dagegen nichts unternommen.zudem war
er ja im urlaub und hat die kündigung vom 2.1. so erst am 6.1.
gelesen.
Der Armin sollte aber was unternehmen. Und zwar pronto! Ab Erhalt der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen innerhalb derer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Und die ist fast um.
Das Problem beim Rechtspfleger am Arbeitsgericht darlegen (Kündigung mit Kündigungsschutz und Nichteinhaltung der Kündigungsfrist), die helfen dann beim Aufsetzen der Klage.
Wenn die Frist um ist, dann ist nichts mehr mit Klage!!!
* ich mache sonst keine 3 Ausrufezeichen hinter Sätze, aber den Ablauf der Frist sollte man wirklich ernst nehmen. Danach kann man nichts mehr gegen die Kündigung tun.
P.S. Kleiner Tipp am Rande: In solchen Foren verschwinden Beiträge schnell „in der Versenkung“. Deshalb sollte man (so man am Thema interessiert ist) sehr zügig antworten.