Hallo liebe Experten.
Muss um Wiederspruch gegen eine Kündigung innerhalb 3 Wochen die Klage vor den Arbeitsgericht eingereicht werden oder ein Wiederpsruch in Schriftform dem Arbeitgeber zugestellt?
Nehmen wir hpotetisch an ein Bekannter hat an einen Montag vor kanpp 3 Wochen eine Kündigung per Post (kein Einschrieben etc.) von seinem AG (Mal einer der ganz üblen Sorte) erhalten.
Der Brief ist auf auf den vorgegangenen Freitag datiert und die Kündigung ohne Gründe etc. auf diesen Montag.
Mal angenommen darin steht:
Wir Kündigen ihnen das Arbeitsverhältniss zum Monatg den x.x.xxxx
Für ihr restliches Arbeitsverhälötniss sind sie von uns beurlaubt.
Mit angenommen der AN war in der Probezeit, falls ich seien Vertag durchgeläsen hätte stände darin das sich die Allgemein gültigen Gesetze des Manteltarifvertages Elektro gelten (Wie BGB 2 Wochen)
Mal angenomme der AN möchte dort nicht mehr arbeiten, aber ich ihm die 14 Tage Lohn sichern. Sollte man ihn dann anraten:
Einerseits: Ich bestätige die von ihnen schriftlich ausgesprochene Beurlaubung vom x.x.xxxx.
(So Savet er für die 14 Tage dann ja seinen Urlaubsanspruch und seine Überstunden)
Die Kündigung war weder Form noch fristgerecht, also legt er Wiederspruch ein.
Dann hat er noch keine Lohn bekommen, also eien Aufstellung der 2 Moante, plus Ulraubsanspruch, plus Überstunden.
Aufforderung für den BEtrag eine Gehaltsabrechnung zu erteilen und das Geld auf das ihnen bekannte Konto überweisen.
Einmal Mahnen 7 Tage mit verweis wiederenfalls die Hilfe des Arbeitsgerichtes in Anspruch zu nehmen.
Mal angenommen sein AG ist nen übler Koksbruder der ihn nur abzocken will. Was für Tricks, Gemeinheiten etc. würde es den noch geben?
MFG Zoomi
Hi!
Muss um Wiederspruch gegen eine Kündigung innerhalb 3 Wochen
die Klage vor den Arbeitsgericht eingereicht werden oder ein
Wiederpsruch in Schriftform dem Arbeitgeber zugestellt?
Klage beim Arbeitsgericht!
Nehmen wir hpotetisch an ein Bekannter hat an einen Montag vor
kanpp 3 Wochen eine Kündigung per Post (kein Einschrieben
etc.)
Er HAT ihn bekommen und gut ist!
Mal angenomme der AN möchte dort nicht mehr arbeiten, aber ich
ihm die 14 Tage Lohn sichern. Sollte man ihn dann anraten:
Da es sich ja um „Peanuts“ handelt: Ab zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts und denen schildern, dass man auf die Einhaltung der Kündigungsfrist besteht.
Die Kündigung war weder Form noch fristgerecht, also legt er
Wiederspruch ein.
Das kann nicht schaden, aber wichtig ist die drei-Wochen-Frist beim Arbeitsgericht
Dann hat er noch keine Lohn bekommen, also eien Aufstellung
der 2 Moante, plus Ulraubsanspruch, plus Überstunden.
Aufforderung für den BEtrag eine Gehaltsabrechnung zu erteilen
und das Geld auf das ihnen bekannte Konto überweisen.
Einmal Mahnen 7 Tage mit verweis wiederenfalls die Hilfe des
Arbeitsgerichtes in Anspruch zu nehmen.
Das würde ich versuchen, zusammen zu packen!
In der Regel werden solche Kleinigkeiten im Gütetermin abgefertigt!
LG
Guido
Hallo zoomi,
warum werde ich das Gefühl nicht los, daß nicht dieser Arbeitgeber, sondern Ihr Bekannter der Koksbruder und Abzocker ist?
Nichts für ungut…
Gruß Andreas
Mal angenommen sein AG ist nen übler Koksbruder der ihn nur
abzocken will. Was für Tricks, Gemeinheiten etc. würde es den
noch geben?
Nein,
das ist so wie ich geschriben habe. (hypotetisch)
Ich selbst nehme ausser Kaffe und Ziagretten keine Drogen, meien Bekannte eigentlich auch nicht, einige Alkohol ok.
Aber aus den Drogen und Experimentieralter sind wir schon seit vielen jahren heraus.
Im übrigen bin ich noch in der IG Metall
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