Ja gehts noch?
Hallo Wissende,
gesetzt den Fall, jemand arbeitet schon seit etwas über einem
Jahr als 400 Euro Jobber. Die Firma gerät im Laufe der Zeit in
Schwierigkeiten und zahlt nur etwa 2/3 des Lohnes bzw.
schuldet nun dem Arbeitnehmer 2,5 Monatslöhne. Der
Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auch mehrmals auf diesen
Umstand hingewiesen und gebeten, ihm den restlichen Lohn zu
überweisen, was nicht geschehen ist.
Zunächst mal stehen dem Jemand alle arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung wie jeden anderen AN auch. Wird der Lohn nicht gezahlt, so ist der AG abzumahnen. Denn es ist seine vertragliche Pflicht für die bezogene Arbeitsleistung des AN die vereinbarte Geldleistung zu erbringen.
Wenn Jemand dann ALG2-Empfänger ist, ergeben sich auch dadurch zu korrigierende Leistungen, da das Zuflussprinzip gilt. Bekommt also der Jemand nicht 400 EUR Lohn im Monat, sondern nur 266,67 EUR oder mal garnichts, so hat das Auswirkungen auf seine Leistungen. Der Jemand muss dies also der ARGE anzeigen, soweit nicht ohnehin monatlich die EK-Bescheinigung vorgelegt wird.
Ist es nun möglich, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung
(welche auch immer soll hier nach Möglichkeit nicht zur
Diskussion stehen!)
Diese Diskussion ist aber der entscheidende Punkt.
keine Sanktionen von der Arge zu befürchten hat?
Der ALG2-Empfänger ist in seinen Arbeitnehmerrechten nicht eingeschränkt! Auch wenn das mancher Sachbearbeiter gern so hätte. Denn dann wäre er praktisch ein Rechtloser des Arbeitsmarktes mit dem verfahren werden könnte wie sein Brotherr beliebt. Und Brotherren hat er zwei. Der Weg zwischen ARGE und AG ist dann der Weg zwischen Pontius zu Pilatus. Keiner von beiden interssiert sich für die Belange des anderen und alles würd auf dem Rücken des Jemand ausgetragen.
Oder muss er z.B. den Arbeitgeber vorher
schriftlich abmahnen- obwohl er ja mündlich schon vorstellig
geworden ist- um keine Sanktionen zu befürchten?
Gerade aus der beschriebenen Situation heraus sollte der Jemand dies tun, um den Nachweis führen zu können, dass er alles arbeitsrechtlichen Instrumente ausgeschöpft hat. Letztlich kann er auch die Arbeit verweigern und sollte es auch tun.
Was sind denn das sonst für Zustände? Die ARGE würde dem ALG2-Empfänger sagen, dass er eine Sperrzeit bekommt, wenn er nicht bereit sei, den Job weiter auszuführen, auch ohne Lohn und der AG würde seinen AN sagen, dass wenn er nicht weiter arbeiten kommt, auch ohne Lohn, zeigt er ihn bei der ARGE an. Fehlt nur noch, dass sich SB und AG kennen und der selben Ortsgruppe einer Personenvereinigung angehören. Ja gehts noch?