Kündigung 400 Euro Job - Sanktion Arge

Hallo Wissende,

gesetzt den Fall, jemand arbeitet schon seit etwas über einem Jahr als 400 Euro Jobber. Die Firma gerät im Laufe der Zeit in Schwierigkeiten und zahlt nur etwa 2/3 des Lohnes bzw. schuldet nun dem Arbeitnehmer 2,5 Monatslöhne. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auch mehrmals auf diesen Umstand hingewiesen und gebeten, ihm den restlichen Lohn zu überweisen, was nicht geschehen ist.

Ist es nun möglich, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung (welche auch immer soll hier nach Möglichkeit nicht zur Diskussion stehen!) keine Sanktionen von der Arge zu befürchten hat? Oder muss er z.B. den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen- obwohl er ja mündlich schon vorstellig geworden ist- um keine Sanktionen zu befürchten?

Wenn auf jeden Fall Sanktionen ins Haus stehen: Wie drückt sich das in Euros aus?

Gruß

Wilfried

Hi,

eine schriftliche Mahnung schadet auf keinen Fall, ebenso würde ich die ARGE informieren.
Du solltest im Netz mal nach „Insolvenz gera lohn rückzahlung“ googeln.
Sollte die ARGE rumzicken verweise auf diese Entscheidung des AG Gera, niemand kann von Dir verlangen, dass Du für umsonst arbeitest.

cu

Dem kann ich relativ gesehen nur zustimmen…
Hallo,

Bei der ArGe wäre doch schon mal monatlich zu belegen, welche Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis eingegangen sind.
Da wäre es doch schon mal ein Gesprächspunkt beim SB , warum nun durchschnittlich weniger / gar nichts mehr an Lohn käme, obwohl die Arbeit zunächst erst mal weiterhin erledigt werden würde.

Der AG trägt doch bestimmt auch noch die Verpflichtung, ordentliche Nachweise über Entlohnung und ggf. Zahlungsschwierigkeiten auf Verlangen zu offenbaren.

-> also zunächst ArGe und AG daraufhin ansprechen, wie weiter zu verfahren wäre. ( Das kann für alle 3 Beteiligten etwas Lauferei und Schriftverkehr bedeuten )

Es wäre für den AN zunächst nicht empfehlenswert, ohne o.g. Klärungsversuche eigenmächtig zu kündigen, da Gesetze niedergeschrieben sind und nicht unbedingt auf Emotion und Gerechtigkeitsverstehen des AN Rücksicht nehmen können.

Es _ könnten ansonsten Sanktionen _ anstehen, die sich sehr deutlich über mehrere Wochen auswirken werden.

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos,

Bei der ArGe wäre doch schon mal monatlich zu belegen, welche
Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis eingegangen sind.

Das ist nicht richtig, der AN muss nur dann immer wieder seine Einkünfte belegen, wenn sich dieses immer ändert. Bei einem 400 Euro Job mit genau dieser Einnahme pro Monat ändert sich aber nichts. Und da ist die Arge wahrscheinlich auch glücklich, drum gibt’s auch auf der Einkommensbescheinigung vom AG genau diesen Eintrag: „Ändert sich das Einkommen monatlich? Ja/nein“ Wenn da „nein“ angekreuzt ist, geht die Arge von eben diesen 400 Euro aus und ist aus dem Schneider.

Der AG trägt doch bestimmt auch noch die Verpflichtung,
ordentliche Nachweise über Entlohnung und ggf.
Zahlungsschwierigkeiten auf Verlangen zu offenbaren.

Man könnte höchstens wohl höchstens der Arge vorlegen, was wann gezahlt wurde.

Gruß

Wilfried

Ja gehts noch?

Hallo Wissende,

gesetzt den Fall, jemand arbeitet schon seit etwas über einem
Jahr als 400 Euro Jobber. Die Firma gerät im Laufe der Zeit in
Schwierigkeiten und zahlt nur etwa 2/3 des Lohnes bzw.
schuldet nun dem Arbeitnehmer 2,5 Monatslöhne. Der
Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auch mehrmals auf diesen
Umstand hingewiesen und gebeten, ihm den restlichen Lohn zu
überweisen, was nicht geschehen ist.

Zunächst mal stehen dem Jemand alle arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung wie jeden anderen AN auch. Wird der Lohn nicht gezahlt, so ist der AG abzumahnen. Denn es ist seine vertragliche Pflicht für die bezogene Arbeitsleistung des AN die vereinbarte Geldleistung zu erbringen.
Wenn Jemand dann ALG2-Empfänger ist, ergeben sich auch dadurch zu korrigierende Leistungen, da das Zuflussprinzip gilt. Bekommt also der Jemand nicht 400 EUR Lohn im Monat, sondern nur 266,67 EUR oder mal garnichts, so hat das Auswirkungen auf seine Leistungen. Der Jemand muss dies also der ARGE anzeigen, soweit nicht ohnehin monatlich die EK-Bescheinigung vorgelegt wird.

Ist es nun möglich, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung
(welche auch immer soll hier nach Möglichkeit nicht zur
Diskussion stehen!)

Diese Diskussion ist aber der entscheidende Punkt.

keine Sanktionen von der Arge zu befürchten hat?

Der ALG2-Empfänger ist in seinen Arbeitnehmerrechten nicht eingeschränkt! Auch wenn das mancher Sachbearbeiter gern so hätte. Denn dann wäre er praktisch ein Rechtloser des Arbeitsmarktes mit dem verfahren werden könnte wie sein Brotherr beliebt. Und Brotherren hat er zwei. Der Weg zwischen ARGE und AG ist dann der Weg zwischen Pontius zu Pilatus. Keiner von beiden interssiert sich für die Belange des anderen und alles würd auf dem Rücken des Jemand ausgetragen.

Oder muss er z.B. den Arbeitgeber vorher
schriftlich abmahnen- obwohl er ja mündlich schon vorstellig
geworden ist- um keine Sanktionen zu befürchten?

Gerade aus der beschriebenen Situation heraus sollte der Jemand dies tun, um den Nachweis führen zu können, dass er alles arbeitsrechtlichen Instrumente ausgeschöpft hat. Letztlich kann er auch die Arbeit verweigern und sollte es auch tun.

Was sind denn das sonst für Zustände? Die ARGE würde dem ALG2-Empfänger sagen, dass er eine Sperrzeit bekommt, wenn er nicht bereit sei, den Job weiter auszuführen, auch ohne Lohn und der AG würde seinen AN sagen, dass wenn er nicht weiter arbeiten kommt, auch ohne Lohn, zeigt er ihn bei der ARGE an. Fehlt nur noch, dass sich SB und AG kennen und der selben Ortsgruppe einer Personenvereinigung angehören. Ja gehts noch?

Hallo nutzlos,

Bei der ArGe wäre doch schon mal monatlich zu belegen, welche
Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis eingegangen sind.

Das ist nicht richtig, der AN muss nur dann immer wieder seine
Einkünfte belegen, wenn sich dieses immer ändert.

Da ist eindeutig zuzustimmen. Die Formulierung sei auch nur dem Grund geschuldet, das Minijobs mit wechselndem Einkommen die Mehrzahl darstellen und in der Anfrage ein vereinbartes Festgehalt nicht ersichtlich war.

Bei einem
400 Euro Job mit genau dieser Einnahme pro Monat ändert sich
aber nichts. Und da ist die Arge wahrscheinlich auch
glücklich, drum gibt’s auch auf der Einkommensbescheinigung
vom AG genau diesen Eintrag: „Ändert sich das Einkommen
monatlich? Ja/nein“ Wenn da „nein“ angekreuzt ist, geht die
Arge von eben diesen 400 Euro aus und ist aus dem Schneider.

Das ist nachvollziehbar, da damit die regelmäßigen Nachberechnungen der auszuzahlenden Leistungen entfallen.
Aber wie gesagt, in manchen Regionen kann das Feld
„Ändert sich das Einkommen monatlich? Ja/nein“ meistens nur mit Ja angekreuzt werden.

Der AG trägt doch bestimmt auch noch die Verpflichtung,
ordentliche Nachweise über Entlohnung und ggf.
Zahlungsschwierigkeiten auf Verlangen zu offenbaren.

Man könnte höchstens wohl höchstens der Arge vorlegen, was
wann gezahlt wurde.

Was dann wieder identisch mit der Handlungsweise bei monatlich wechselndem Einkommen wäre.
Denn wie @schritt2 bereits erwähnte, ist gemäß dem Zuflussprinzip zunächst mal wichtig, welcher Lohn in welchem Monat ausgezahlt wurde.

Gruß

Wilfried

mfg

nutzlos

Noch mal zur Eingangsfrage ’ Sanktionen ’
Hallo nochmal,

Es ist nicht so zu sehen, das es bei z.B. AN - seitiger Kündigung immer eine Sanktionierung geben muss, denn irgendwann würde die Zumutbarkeit der Arbeitsstelle als Argument der Kündigung anerkannt werden.

Daher bliebe es ratsam, vorher mit dem Sachbearbeiter die Umstände zu erläutern.
Ein Bekannter hat erst gekündigt und dann erläutert…das brachte ihm mangels Beweisen 12 Wochen Sanktionierung ein. Leider wußte der Bekannte nicht, ab wann die Zumutbarkeitsklausel greifen würde, denn aus 3 Monaten entstand u.a. eine Differenz nahezu eines Monatslohns…Ein guter Rat des SB: " Hätten Sie vorher mit uns gesprochen …"

mfg

nutzlos

Hallo,

Es ist nicht so zu sehen, das es bei z.B. AN - seitiger
Kündigung immer eine Sanktionierung geben muss, denn
irgendwann würde die Zumutbarkeit der Arbeitsstelle als
Argument der Kündigung anerkannt werden.

Na immerhin!

Daher bliebe es ratsam, vorher mit dem Sachbearbeiter die
Umstände zu erläutern.
Ein Bekannter hat erst gekündigt und dann erläutert…das
brachte ihm mangels Beweisen 12 Wochen Sanktionierung ein.
Leider wußte der Bekannte nicht, ab wann die
Zumutbarkeitsklausel greifen würde, denn aus 3 Monaten
entstand u.a. eine Differenz nahezu eines Monatslohns…Ein
guter Rat des SB: " Hätten Sie vorher mit uns gesprochen
…"

Wäre denn z.B. ein Kontoauszug bzw. Kontoauszüge Beweis genug?

Gruß

W. Meier

Hallo,

Hallo,

Daher bliebe es ratsam, vorher mit dem Sachbearbeiter die
Umstände zu erläutern.

Wäre denn z.B. ein Kontoauszug bzw. Kontoauszüge Beweis genug?

Das läßt sich pauschal leider nicht sagen.
Auf jeden jeden Fall wäre es schon mal sinnvoll, soweit Kontoauszüge vorlegen zu können, das der Zeitraum der Lohnschulden belegt werden könnte.

Gab es regulär Lohnabrechnungen , diese auch mitnehmen.
Wenn nachweislich schon versucht wurde, mit dem AG klärenden Kontakt aufzunehmen, wären Belege ebenfalls von Vorteil.

Mit allem was an Nachweisen vorhanden ist wäre zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter der ArGe empfehlenswert, das der Arbeitnehmer aus diesem wichtigem Grund die Arbeit kündigen wird.
Entweder käme dann die Auskunft das die vorgelegten Sachverhalte als Begründung reichen, oder es wäre noch etwas beizubringen.

Gruß

W. Meier

mfg

nutzlos

Hallo

Das ist nicht richtig, der AN muss nur dann immer wieder seine Einkünfte belegen, wenn sich dieses immer ändert. Bei einem 400 Euro Job mit genau dieser Einnahme pro Monat ändert sich aber nichts.

Aber in dem Beispiel ändert sich doch nur theoretisch nichts. Es gilt doch bei der Arge immer das Zufluss-Prinzip, also die tatsächlich zugeflossenen Einkünfte.

Ich denke schon, dass Kontoauszüge hier erstmal ausreichen müssten.

Übrigens ist es ein anscheinend nicht gerade ungewöhnliches Verfahren, dass manche Arbeitgeber die fälligen Lohnzahlungen ganz gerne teilweise von den Argen erledigen lassen … das ist aber Sozialbetrug durch den Arbeitgeber (falls es sich nicht um einen Deal mit dem AN handelt; dann wäre es Betrug durch AG + AN).

Vielleicht kann man die Arge dazu bewegen, ein bisschen Druck auf den AG auszuüben. Ich fürchte aber, dass nicht. Bei eigentlich fälligen Mietminderungen scheinen die Argen jedenfalls nur sehr wenig interessiert zu sein.

Viele Grüße