Kündigung 400 Euro Job

Mal angenommen eine Frau (40 J.) arbeitet seit ca. 2 Jahren bei einem Briefzustellunternehmen als Minijobber. Man teilt sich mit 2 Frauen einen Zustellbezirk, so dass jede der Frauen 2 Wochen im Monat zustellen muss.
Bezahlt werden diese Frauen nach der Menge der Post, also pro Brief.
Da nun die eine der Frauen ziemlich fix ist, hat sie natürlich umgerechnet einen entsprechend hohen Stundenlohn. So ca. 12 Euro umgerechnet.
Nun begann das Unternehmen vor einigen Wochen, ein Formular zur Post dazu zu legen, wo die Frauen aufschreiben sollten, wie lange sie für die Zustellung bräuchten, so dass anzunehmen war, dass die Firma überlegt, auf Stundenlohn umzustellen, da es für sie günstiger sein könnte.
In der Tat bekam eine der Frauen kurze Zeit später einen Anruf der Firma, in der ihr folgendes eröffnet wurde.
Man wäre dabei festzustellen, welche der Zustellerinnen bereit wäre, auf Steuerkarte zu arbeiten und welche nicht. Diejenigen, die nicht dazu bereit wären, würden umgehend gekündigt.
Bedingenungen wären folgende: Sie müsste dann den Bezirk alleine fahren, also nicht mehr nur jede 2. woche arbeiten sondern jeden Tag und würde dafür dann ca. 630 Euro brutto bekommen, was, so die Schätzungen der Firma dann ca. etwas über 400 Euro netto wären.
Was nichts anderes bedeuten würde als doppelte Arbeit für das gleiche Geld.
Sie müsste sich aber noch am selben Tag des Anrufs entscheiden, da die Firmanzentrale das noch am gleichen Tag wissen müsste.
Diese frau hatte nun dem Anrufer gesagt, dass das ja wohl so schnell nicht ginge sich zu entscheiden und sie erst einmal darüber nachdenken müsse.
Ok, er würde das dann so aufnehmen und sie würde dann von der Firma hören.
Nun die Frage, welche Rechte hat die Frau, falls die Firma ihr wirklich kündigen sollte, hat sie die überhaupt als 400 Euro Kraft?

MfG

Keiner ne Ahnung?

MfG

Nun die Frage, welche Rechte hat die Frau, falls die Firma ihr
wirklich kündigen sollte,

Die gleichen Rechte, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Kommt eine Kündigung, kann sie dagegen den Klageweg bestreiten.

Gruß
Guido