Kündigung 5-Jahresvertrag (neues VVG)

Hallo,

hat jemand schon Erfahrungen bzgl. Kündigungen von zum Bsp. 5-Jahresverträgen nach neuem VVG gemacht?

Angenommen es wurde ein Vertrag am 01.06.2005 für 5 Jahre abgeschlossen. Laufzeit also bis 2010. Kann ich diesen also jetzt fristgerecht zum 01.06.2008 kündigen??

Ich verstehe es so - Ihr auch?

Grüße
jesch

Hallo,
versteh ich so nicht, die die neuen VVG-Regelungen für Bestandsverträge erst ab 1.1.2009 gelten.
Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ok. Angenommen VN wurde vorher bestätigt, dass dieser „Vorteil“ auch schon für diesen Vertrag gilt!

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Hallo,
das verstehe ich so nicht, da die neuen VVG-Regelungen für
Bestandsverträge erst ab 1.1.2009 gelten.
Gruß
Andreas

Hallo,

hat jemand schon Erfahrungen bzgl. Kündigungen von zum Bsp.
5-Jahresverträgen nach neuem VVG gemacht?

Angenommen es wurde ein Vertrag am 01.06.2005 für 5 Jahre
abgeschlossen. Laufzeit also bis 2010. Kann ich diesen also
jetzt fristgerecht zum 01.06.2008 kündigen??

Ich verstehe es so - Ihr auch?

Grüße
jesch

Ok. Angenommen VN wurde vorher bestätigt, dass dieser
„Vorteil“ auch schon für diesen Vertrag gilt!

Hallo,
ich begebe mich ab jetzt in den Bereich der Vermutung, nicht Wissen: Ich denke nicht, dass das „zieht“.
2 Gründe:

  1. VVG (neu) läßt auch noch 3-Jahres-Verträge zu. Ergo frühester Termin 01.06.2012 oder , wenn ab 1.1.2008 gerechnet 01.06.2011. Ist für den Vertrag oben wurscht.
  2. wenn der Kunde kündigen will, wird er sich bei einer Kündigungsablehnung kaum auf eine noch nicht existierende VVG-Grundlage berufen können und die Gesellschaft wäre ja geradezu bescheuert, wenn sie die Kündigung bestätigt. (Einladung zur Selbstbedienung für den Mitbewerb).

Gruß
Andreas

Hallo,
ich begebe mich ab jetzt in den Bereich der Vermutung, nicht
Wissen: Ich denke nicht, dass das „zieht“.
2 Gründe:

  1. VVG (neu) läßt auch noch 3-Jahres-Verträge zu. Ergo
    frühester Termin 01.06.2012 oder , wenn ab 1.1.2008 gerechnet
    01.06.2011. Ist für den Vertrag oben wurscht.

Ist auch nur eine Vermutung:
Im VVG im entsprechenden § steht aber kein Hinweis darauf, dass der Vertrag nach inkrafttreten des neuen VVG geschlossen sein muß.

Ist auch nur eine Vermutung:
Im VVG im entsprechenden § steht aber kein Hinweis darauf,
dass der Vertrag nach inkrafttreten des neuen VVG geschlossen
sein muß.

Nada, es ist Fakt. Für Altverträge gilt das neuen VVG ab 2009.

http://www.lernpark.de/ueber-die-organisationen-im-b…

hallo,

da steht aber auch
„…Der Versicherer kann seine AVB für Altverträge, soweit diese von den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes abweichen, bis 1.1.2009 einseitig ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers an das neue VVG anpassen…“

d.h. eine umstellung ist auch schon vorher möglich.

das macht mein verein mehr oder weniger. wir wenden für bestandsverträge beide vvg an, je nach dem was für den vn günstiger ist.

snake

das macht mein verein mehr oder weniger. wir wenden für
bestandsverträge beide vvg an, je nach dem was für den vn
günstiger ist.

Jo, wir machen das identisch, aber weder bei euch, noch bei „uns“ gibt es Verträge mit einer Laufzeit > 1 Jahr!