Kündigung ab wann gültig?

Hallo!
Ab wann ist eigentlich eine Kündigung gültig/rechtswirksam?
In vorliegendem Fall (Wirstschaftsprüfungs-Unternehmen) erhielt der betreffende Mitarbeiter (1 Jahr nach Ablauf der Probezeit) eine schriftliche Kündigung zugestellt.
Begründung: „Betriebsbedingt und mangelnde Integration in das Team“.
Das ist für mich schon mal widersprüchlich…!
In dem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Muss die betreffende Person dies - schriftlich - akzeptieren, damit die Kündigung rechtskräftig wird?
  2. Gesetzt den Fall der betroffene Mitarbeiter will sich wehren, muss er dann - schriftlich - der Firma mitteilen, er sei damit nicht einverstanden? Und innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitsgericht vorstellig werden?
  3. Müssen einer Kündigung nicht mehrere Abmahnungen vorausgehen, wenn ein persönlicher Grund im Kündigungsschreiben genannt wird ?(siehe oben: „Mangelnde Integration in das Team“)

Für Eure Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar!

Gruss,
PECOS

Hallo PECOS,
Hier findest Du, die gesetzliche Regeln.
Wichtig sind erstmal, die §§ 3,4,7, wegen der einzuhaltenden Fristen.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/index…

Vielleicht hilft Dir das schon weiter.

mfg
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ab wann ist eigentlich eine Kündigung gültig/rechtswirksam?
In vorliegendem Fall (Wirstschaftsprüfungs-Unternehmen)
erhielt der betreffende Mitarbeiter (1 Jahr nach Ablauf der
Probezeit) eine schriftliche Kündigung zugestellt.
Begründung: „Betriebsbedingt und mangelnde Integration in das
Team“.

Das steht in der Kündigung?!

Das ist für mich schon mal widersprüchlich…!

Für mich nicht unbedingt, aber das tut hier nix zur Sache…

  1. Muss die betreffende Person dies - schriftlich -
    akzeptieren, damit die Kündigung rechtskräftig wird?

Nein! Eine Kündigung ist eine ein seitige Willenserklärung! Sie muss schriftlich erklärt sein und fristgerecht zugestellt werden - das reicht!

  1. Gesetzt den Fall der betroffene Mitarbeiter will sich
    wehren, muss er dann - schriftlich - der Firma mitteilen, er
    sei damit nicht einverstanden?

Nö - ist Papierverschwendung!

Und innerhalb einer bestimmten
Frist beim Arbeitsgericht vorstellig werden?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung!

  1. Müssen einer Kündigung nicht mehrere Abmahnungen
    vorausgehen, wenn ein persönlicher Grund im
    Kündigungsschreiben genannt wird ?(siehe oben: „Mangelnde
    Integration in das Team“)

Nein, erstmal nicht! Solange keine Klage folgt, ist die Kündigung wirksam. Ob dann eine oder mehrere Abmahnungen hätten erfolgen müssen, entscheidet der Richter!

LG
Guido

Ach so - vielleicht nicht ganz unwichtig!
Wie viele Mitarbeiter gibt es?

Existiert ein Betriebsrat?

LG
Guido

Danke für Eure hilfreichen Beiträge. Konnte mich jetzt zielgerichtet schlau machen und der betroffenen Person Hinweise zur Vorgehensweise geben!
Gruss,
PECOS