Kündigung+Abfindung

Hallo,
meine Firma ändert ihren Standort, daraus ergibt sich ein Stellenabbau, der mich trifft.
Frage
Kündigungsfrist wird eingehalten
Steht mir nach 25 Jahren im Betrieb eine Abfindung zu?
Im Netz lass ich das in der Kündigung aus betrieblichen Gründen stehen muß?
Bei mir steht nur hiermit kündige ich ihnen fristgerecht zum 30.9.13 bla bla bla.Ohne GRUND!
Wir haben kein Betriebsrat
Sozialauswahl wurde getroffen, da ich ledig und ohne Kinder bin traff es mich, Familienväter bleiben im Betrieb.
Vielen Dank

Eine fristgemäße Kündigung muss nicht begründet werden. Sollte dagegen Klage erhoben werden, muss der Arbeitgeber vor Gericht die Kündigung begründen. Hätte der Arbeitgeber „Kündigung aus betrieblichen Gründen“ geschrieben, hätte er womöglich weniger Anlass zur Klage gegeben - doch wie gesagt, Begründung muss im Kündigungsschreiben nicht sein.

Allein wegen der langjährigen Betriebszugehörigkeit besteht noch kein Anspruch auf Abfindung. Siehe auch:
http://www.abfindunginfo.de/abfindungsanspruch-und-b…

Okay, danke,
wenn ich innerhalb der 3 Wochen Frist Klage einreiche und vor Gericht die Begründung meines Chef`s kommt mit den Betrieblichen Gründen, habe ich dann eine Chance auf Abfindung?

Ob eine Abfindung herausspringt, lässt sich so nicht sagen. Das Gericht wird prüfen, ob Formfehler vorliegen und die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Fest steht nur: ohne Klage gibt es wohl garantiert keine Abfindung. :wink: