Frau X seit 13 Jahren in der Firma, seit August krankgeschrieben wg. mehrerer Beinbrüche (die Jahre aber nie krankgewesen) bekommt Ende Oktober die Kündigung wg. Umsatzrückgang etc. auf den 31.03.2014 - im Moment noch immer krankgeschrieben.
Resturlaub aus 2013 = 30 Tage + 7,5 Tage für Jan-März 014 / stehende Überstunden = 184 Std. Abfindung von Anwalt bereits mit Anwalt der Gegenseite am verhandeln.
Der komplette Resturlaub und die Überstunden würden Jan-März 2014 abdecken.
Anwalt sagt, daher Lohnzahlung durch Freistellung, wird an der Abfindung abgezogen.
Ist das wirklich so ? Die Abfindung und die Zahlungen für Urlaub und Überstunden haben doch nichts miteinander zu tun oder ?
Die Abfindung und die Zahlungen für Urlaub und Überstunden haben doch nichts miteinander zu tun oder ?
Die klare Antwort lautet JEIN.
Erst einmal haben die Dinge natürlich nichts miteinander zu tun, aber im Rahmen des Aushandelns einer Abfindung können sie natürlich auch mit betrachtet und vielleicht einbezogen werden.
Entscheidend ist aber natürlich, wie lange die AU noch weiter bestehen wird, denn während dieser Zeit wäre ja gar keine „Freistellung“ notwendig und wenn der AG kündigt, dann hat die Mitarbeiterin grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist ein Recht, beschäftigt zu werden, muss sich also nicht freistellen lassen, wenn sie das nicht will.
Hallo. Erst einmal gute Besserung!
Mir ist leider nicht klar, warum jetzt zu diesem Zeitpunkt über eine Abfindung verhandelt wird?
Kündigung wegen Umsatzrückgang-ok., verstehe ich. Haben Sie gegen die Kündigung Klage eingereicht? Oder wie kommt es zu dem Abfindungsthema?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie noch einige Zeit krankgeschrieben sein werden und deshalb ihren Urlaub nicht nehmen können. Sie würden den Urlaub eigentlich erst nach der Krankheit nehmen, mit voller Gehaltszahlung.
Ob es in Ihrem Betrieb einen Anspruch auf Bezahlung der Überstunden gibt, ist nicht zu erkennen.
Vielleicht können Sie noch ein paar Details nennen?
Gruß
Buki