A hat B ein Abo geschenkt und bezahlt dieses per Lastschrift.
B hat kein Interesse mehr an der Zeitschrift.
A ist aber aus verschieden Gründen nicht „greifbar“.
Kann B auch das Abo kündigen?
Wenn ja, geht dieses auch ohne Unterschrift von A.
Gilt dieses dann auch für die Lastschrift?
A ist nicht „abkömmlich“ und/oder hat beide Arme im Gips oder gar die Hände verloren…will aber das B das Abo anstelle seiner kündigt!
Ist eine Kündigung ohne Unterschrift des A rechtsverbindlich gültig oder nicht? Dieselbe Frage betrifft die Einzugsermächtigung.